Bald freie Fahrt zu Parkplätzen
Betreiber darf Parkplatz-Stellfläche am Moringer Seniorenzentrum nicht blockieren
Einige Bewohner des erst neuen Seniorenzentrums an der Neuemarktstraße in Moringen sind sauer auf den Betreiber der Helferich Service GmbH. Grund des Ärgernisses: 16 Parkplätze, die vor dem Gebäude zwar mit Steinkanten im Schotterrasen markiert sind, die aber nicht angefahren werden können, da Pfosten die Zufahrt versperren.
Moringen – Weitere 16 Parkplätze stehen in der vorgelagerten sogenannten Steinscheune zur Verfügung, diese sind aber allein Mitarbeitern vorbehalten. Die Bewohner der Anlage haben ihre Wohnungen im März bezogen und einige von ihnen besitzen ein Auto und möchten es auch gern auf den im Bebauungsplan vorgesehenen Parkplätzen am Haus abstellen.
„Wofür sind die denn sonst eingeplant worden, wenn sie nun mit Rasen zuwachsen“, fragt Anwohner Werner Waßmann, ob das Vorgehen des Betreibers überhaupt rechtens sei. Er habe auch schon mit den Betreibern gesprochen, aber zur Antwort bekommen, dass die Mieter an der Neuemarktstraße oder auf anderen öffentlichen Straßen parken könnten. Sie hätten laut Mietvertrag keinen Anspruch auf einen Parkplatz auf dem Gelände.
Zugeknöpft gibt sich der Betreiber auch auf HNA-Nachfrage. Seine zunächst getätigten Aussagen zu den Parkplätzen will er nicht veröffentlicht sehen. Stattdessen möchte der Betreiber offensichtlich im wahrsten Sinne des Wortes Gras über die Parkplätze wachsen lassen.
Das Bauamt der Stadt Moringen verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises als zuständige Genehmigungsbehörde. Diese hat sich, nachdem, sie von der HNA mit der Problematik konfrontiert worden ist, bei einem Vor-Ort-Termin ein eigenes Bild von den nicht zugänglichen, aber laut Bauantrag erforderlichen Parkplätzen gemacht.
Im Anschluss erklärt die Kreisverwaltung, dass für die beiden betroffenen Wohngebäude insgesamt 32 notwendige Parkplätze für Autos in der Baugenehmigung gefordert sind. Nach den eingereichten Antragsunterlagen seien davon 16 in der sogenannten Steinscheune und 16 auf der Freifläche vor den Wohngebäuden vorgesehen.
Eine Schlussabnahme für das Objekt sei bislang noch nicht erfolgt, da die Baumaßnahme insgesamt noch nicht abgeschlossen sei, so Landkreis-Pressesprecher Dirk Niemeyer auf HNA-Nachfrage. Er betont, dass grundsätzlich die geforderten (notwendigen) Stellplätze vorgehalten werden müssen, auch wenn sie von den Mietern nicht explizit als Einzelplatz vermietet worden sind.
„Unabhängig von der noch ausstehenden Schlussabnahme werden wir den Sachverhalt zum Anlass nehmen, den Betreiber der Wohnanlage auf die Rechtslage hinzuweisen und gleichzeitig dazu auffordern, die notwendigen Einstellplätze auch tatsächlich nutzbar zur Verfügung zu stellen“, sagte Niemeyer.
Von Rosemarie Gerhardy