Eine Skulptur für den Kreisel in Moringen
Rat berät über Gestaltungsvorschlag der Firma Piller
Die Moringer Firma Piller Blowers & Compressors GmbH beabsichtigt den Moringer Verkehrskreisel an der Langen Straße/Northeimer Straße mit einer Skulptur zu versehen.
Moringen – Zu diesem Zweck wurden zwei Entwürfe einer möglichen Gestaltung vorgeschlagen, darüber wird der Rat in seiner Hybrid-Sitzung am Donnerstag, 25. Februar, um 19.15 Uhr beraten.
Initiiert wurde das Vorhaben von den Piller-Geschäftsführern Christoph Böhnisch und Stephan Merkel. Der Kreisel befindet sich direkt vor der Zufahrt zur Firma Piller und so entstand auch die Idee der Verschönerung, die bereits in vielen Städten Einzug erhalten hat, erklärt Piller auf HNA-Nachfrage..
Piller sei stolz, als Weltmarktführer in der Nische für Heißdampfverdichter, in Moringen ansässig zu sein und möchte dies der Stadt Moringen und seinen Einwohnern gerne zeigen.
Mit den hochwertigen Edelstahllaufrädern lasse sich der künstlerische Aspekt als auch der Bezug zum Produkt gut vereinbaren, berichtet Böhnisch.
„Da wir durch unsere Produkte in zukunftsfähigen Marktsegmenten wie Lebensmittelindustrie oder CO2-Einsparung bisher nicht sonderlich von der Pandemie betroffen sind, ist es uns möglich, eine fünfstellige Summe zu investieren“, berichtet Merkel, in welchem finanziellen Rahmen sich die geplante Investition für das Unternehmen bewegt.
Laut Vorlage zur Ratssitzung bevorzuge Piller das Modell „Windspiel mit Gehäuse“. Der andere Entwurf sehe eine Skulptur mit offenem Laufrad vor. Beide Vorschläge seien an die zuständige Niedersächsische Straßenbaubehörde zur Begutachtung und Genehmigung weitergeleitet worden. Bedenken wurden grundsätzlich nicht erhoben, jedoch seien mehrere Voraussetzungen zu erfüllen: Dazu gehöre, dass keine schwer verformbare Ausführung für den Fall eines Verkehrsunfalls gebaut werden dürfe. Eine Blechkonstruktion erfülle diese Anforderung. Eine massive Stahlwelle dürfe nicht eingebaut werden.
Die Skulptur müsse zudem sturmfest gegründet werden und solle einen Abstand von mindestens zwei Metern zum Fahrstreifen haben. Eine weitere Auflage sei, dass kein vom Fahrzeug lesbarer Werbeschriftzug vorhanden sein dürfe. Zudem sollten mögliche geräuschverursachende Elemente kritisch hinterfragt werden, so die Empfehlung der Straßenbaubehörde.
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben der Firma Piller und stimmt einer Umsetzung unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen zu, heißt es in der Vorlage.
Nun muss der Rat über dieses Geschenk der Firma Piller entscheiden und bei einem Votum für die Neugestaltung des Kreisels die Verwaltung beauftragen, die erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte zu veranlassen, damit das Vorhaben verwirklicht werden kann. (Rosemarie Gerhardy)