Pausen für Northeimer Windräder

Der Landkreis Northeim hat die Stadt Moringen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zur Anlage eines Windparks zwischen Höckelheim und Hollenstedt um eine Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss hat nun bei einer Enthaltung der Einwendung der Stadt Moringen, dass Abschaltzeiten eingerichtet werden müssen, zugestimmt.
Moringen – Zum Hintergrund: Sieben Windenergieanlagen sollen in der Gemarkung Hollenstedt und Höckelheim entstehen. Die Firma Alterric aus Aurich beabsichtigt diese mit einer Anlagenhöhe von 230 Metern zu errichten, heißt es im Bauausschuss. Die Standorte der geplanten Anlagen werden ausreichend großen Abstand zu den Moringer Außenbereichsgrundstücken Hollenstedter Straße 32 und 34 sowie zum Emilienhof halten. Auch die Richtwerte hinsichtlich der Lärmimmissionen werden eingehalten.

Allerdings zeige eine Schattenwurfprognose, dass die Grundstücke an der Hollenstedter Straße 32 und 34 mit rund 41 Stunden astronomisch möglichem Schattenwurf im Jahr durch die Windkraftanlagen belastet werden könnten. Damit liege man über den erlaubten Durchschnittswerten von rund 30 Stunden pro Jahr. Deshalb solle nun – so die Einwendung der Stadt Moringen –dem Antrag auf Errichtung der Windenergieanlagen nur mit Auflage zugestimmt werden. Nämlich, dass eine Abschaltung der betroffenen Windenergieanlagen so eingerichtet wird, dass eine über das zulässige Maß hinausgehende Beschattungsdauer der in der Gemarkung Moringen betroffenen Wohngrundstücke ausgeschlossen wird.
Bauamtsleiter Claus Stumpe machte in der Sitzung allerdings auch deutlich, dass das Northeimer Gebiet direkt an das von Moringen vorgesehene Windenergiegebiet angrenze. Mit dieser Planung wolle man eine Verspargelung der Landschaft entgegenwirken.
Das Moringer Gebiet sei allerdings bislang nur in Planung, hier gebe es noch keine Anträge von potenziellen Investoren, so Stumpe. (rom)