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Verhindert Feldlerche Gewerbepark Area 3-Ost bei Angerstein?

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Von: Kathrin Plikat

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Feldlerche mit gespreizten Federn
Die Feldlerche gehört zu den bedrohten Vogelarten und steht auf der sogenannten „Roten Liste“. © Peter Lindel/NABU

Die Gegner des Gewerbeparks Area 3-Ost bei Angerstein haben sich bei ihrem Vorhaben, die Ansiedelung weiterer Industriebetriebe zu verhindern, juristischen Beistand geholt.

Angerstein/Bovenden - In einer Pressemitteilung schreibt die Göttinger Rechtsanwaltskanzlei Synofzik, dass sie für einen Naturschutzverein zusammen mit den Gegnern des Gewerbeparks am Fuß der Plesse einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den in Kraft getretenen Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht habe.

In dem Schreiben heißt es: „Hier sollen 17 Hektar wertvolle Ackerfläche versiegelt werden, um ein Gewerbegebiet entstehen zu lassen. 300 Meter südlich und südöstlich des Plangebiets befinden sich Wohngebäude am Ortsrand von Bovenden. Nördlich des Plangebiets befinden sich in etwa 350 Meter sowie 600 Meter Entfernung zwei Hofstellen eines Landwirtschaftsbetriebs mit Tierhaltung.“

Nach Auffassung der Juristen widerspreche der Bebauungsplan umweltbezogenen Rechtsvorschriften. Denn dabei seien die „bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung naturschutzfachlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ sowie das Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Begründung: Im Bereich Angerstein brüte die auf der Roten Liste stehende Feldlerche. Das geplante Industriegebiet führe zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Feldlerche und zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, heißt es in dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei.

Im Beteiligungsverfahren sei durch zwei Naturschutzvereine darauf hingewiesen worden, dass es nicht ausreiche, dass in sechs Kilometer Entfernung „Lerchenfenster“ in Nörten-Hardenberg angelegt werden, um einen Ausgleich für Eingriffe in Angerstein zu schaffen.

Denn bei der Feldlerche handele es sich um eine „reviertreue“ Vogelart, die sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinde.

Man könne bei dieser Vogelart nicht davon ausgehen, dass sie auf andere Flächen ausweichen werde. Die geplante Ausgleichsmaßnahme genüge nicht den artenschutzrechtlichen Anforderungen.  (kat)

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