Northeim: Betrug mit Corona-Soforthilfe fliegt auf

55-jähriger Northeimer wurde jetzt vom Amtsgericht Northeim zu zweijähriger Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Northeim – Weil er zusammen mit einer Komplizin im April und im Mai 2020 unter verschiedenen Namen unrechtmäßig Corona-Soforthilfe bei der N-Bank beantragt und zum Teil auch bewilligt bekommen hat, musste sich in dieser Woche ein 55-jähriger Northeimer vor dem Amtsgericht Northeim verantworten. Er wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Christian Bode, selbst Richter und zusätzlich Pressesprecher des Northeimer Amtsgerichts, sagte auf HNA-Anfrage, dass der 55-Jährige, der in Northeim einen „Sauna- und Wellness-Club“ betreibt, zwischen April und Mai 2020 insgesamt sechsmal je 9000 Euro Soforthilfe für seinen Betrieb in Northeim und für eine weitere Sauna- und Wellnesslandschaft in Göttingen bei der N-Bank beantragt und dabei verschiedene Namen benutzt hatte.
Beteiligt an den Taten sei auch eine 33-jährige Frau aus Rumänien gewesen, die sich aber in ihrem Heimatland aufhalte und nicht auffindbar sei. Deswegen, und weil die Taten bereits sehr lange zurückliegen, wurde jetzt gegen den 55-Jährigen allein verhandelt.
Zweimal habe die N-Bank im Frühjahr je 9000 Euro an den 55-Jährigen überwiesen, der dafür das Konto seiner Mutter angegeben hatte, für das er eine Vollmacht besitze, so Bode weiter. Von diesem Konto hatte der Beschuldigte das Geld abgehoben.
Aufgeflogen sei der versuchte Betrug schließlich, weil Mitarbeitern der N-Bank aufgefallen war, dass in allen sechs Anträgen, die der 55-Jährige auf Corona-Soforthilfe gestellt hatte, dieselbe Telefonnummer angegeben war, außerdem hätten sich diverse Rechtschreibfehler in allen Formularen an jeweils derselben Stelle wiederholt.
Die N-Bank habe daraufhin Strafantrag bei der Polizei gestellt, die Staatsanwaltschaft Göttingen habe eine Hausdurchsuchung im Unternehmen des 55-Jährigen in Northeim angeordnet. Dabei hatten Polizeibeamte in einem Zimmer, das laut Bode privat von dem Beschuldigten genutzt wurde, 8830 Euro Bargeld entdeckt. Nach dem Hinweis der Beamten, dass 170 Euro fehlen würden, habe sich der 55-Jährige diese Summe bei einem Bekannten geliehen und der Polizei schließlich 9000 Euro übergeben.
An dieser Stelle endete in der Gerichtsverhandlung am Donnerstag die Beweisaufnahme – denn der 55-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. Daraufhin, so Bode, habe der zuständige Richter die zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. (kat)