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Grundsteuererklärungen werden noch angenommen

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Von: Rosemarie Gerhardy

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Symbolbild mit Geldscheinen und einem Spielzeughaus
Die Grundsteuererklärung sollte auch jetzt noch abgegeben werden. © Revierfoto/dpa

Das Finanzamt Northeim-Herzberg macht darauf aufmerksam, dass auch wenn die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Januar abgelaufen ist, die Finanzämter diese noch weiterhin entgegennehmen.

Northeim – Der Ablauf der Frist entbinde die Grundstückseigentümer nicht von der Abgabeverpflichtung. Für ausstehende Erklärungen werde einmalig schriftlich an die Abgabe erinnert.

Anschließend stünden Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum.

Die Steuerverwaltung bittet zudem um Verständnis, dass nicht alle Bescheide, die den Grundsteuermessbetrag enthalten, zeitnah versendet werden können. Damit alle Erklärungen so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bittet das Finanzamt zudem, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von Erklärungen und Einsprüchen oder einer Eingangsbestätigung abzusehen. Mit dem Versand der Bescheide sei auch noch keine Zahlungsaufforderung verbunden.

Denn erst 2025 erhalten die Grundstückseigentümer von der Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer, die dann zu entrichten ist, ergibt sich aus der Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde, der 2024 neu festgelegt werden muss und für die Gemeinde aufkommensneutral sein soll. Somit steht die Höhe der neu zu zahlenden Grundsteuer frühestens 2024 fest. (rom)

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