Kleiner Waffenschein im Kreis Northeim gefragt

Die Nachfrage nach dem sogenannten Kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen steigt im Kreis Northeim wieder.
Landkreis Northeim - Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Northeim 127 neue „Kleine Waffenscheine“ ausgestellt, im Jahr zuvor waren es nur 89.
Damit steigt die Zahl derer, die sich mit einer Schreckschusspistole oder Signalwaffen mit der auch Reizgas verschossen werden kann, schützen wollen, wieder merklich an, nachdem es von 2017 bis 2020 einen Rückgang gegeben hatte. Dies allerdings von einem hohen Niveau kommend, denn 2016 hatte es einen fulminanten Anstieg gegeben. Damals hatte sich die Zahl der genehmigten Anträge im Kreis mehr als verfünffacht und lag bei 340.
Experten hatten damals als Gründe für den bundesweiten Trend vielerorts gestiegene Einbruchszahlen, die Übergriffe in der Silvesternacht 2015 in Köln und eine diffuse Angst vor Terroranschlägen genannt.
Im Landkreis Northeim hatten danach die Anträge bei den Waffenbehörden – Landkreis und Stadt Northeim – wieder kontinuierlich abgenommen, so waren es 2018 nur 98 und 2020 nur noch 74. Seit zwei Jahren steigt das Interesse am Schreckschuss-Revolver wieder. Gründe nennen die Verwaltungen nicht.
Bundesweit sprechen Experten von einem allgemeinen Unsicherheitsgefühl im öffentlichen Raum, auch wenn sich dies in den örtlichen Kriminalstatistiken nicht dokumentiert. So lag beispielsweise die Zahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Northeim 2021 mit 57 auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Gestiegen waren hauptsächlich Fälle von häuslicher Gewalt und Internetbetrug. Und wie viele Bürger im Kreis Northeim haben aktuell den „Kleinen Waffenschein“? Nach Auskunft der zuständigen Behörden sind es 1487, davon 279 in der Stadt Northeim.
Im vergangenen Jahr waren im Gebiet der Stadt Northeim 29 „Kleine Waffenscheine“ neu hinzugekommen, im übrigen Kreisgebiet waren es 98.
Probleme mit den nach kleinem Waffenschein erlaubten Schreckschusswaffen seien weder im Kreis noch in der Stadt Northeim bekannt, betont Polizei-Pressesprecherin Sabrina Torke auf HNA-Nachfrage.
Sollten Personen mit Schreckschusswaffen angetroffen werden, werde der kleine Waffenschein zur Kontrolle verlangt. Pfeffersprays mit der Kennzeichnung „zur Tierabwehr“ seien allerdings ohne Bescheinigung erlaubt.
Bedingungen für Kleinen Waffenschein
Den kleinen Waffenschein, der das Führen einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit erlaubt, können Personen über 18 beantragen. Gründe müssen nicht genannt werden. Es muss aber die Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen/ kein Mitglied einer verbotenen Vereinigung) erklärt werden. Daneben gibt es noch den normalen Waffenschein (kreisweit nur 12) und Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum geladenen Führen einer Waffe berechtigen. (Axel Gödecke)