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Kontrolle per Google Earth

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Northeim. Vorsicht ist angesagt beim Ausfüllen der Steuererklärung, denn das Finanzamt ist auch nicht auf den Kopf gefallen, wenn es um die Überprüfung der Korrektheit der Angaben geht. Das erfuhr jetzt ein Northeimer Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Leipzig.

Ihm versagte das Northeimer Finanzamt die Anerkennung der Absetzbarkeit von Gartengerät in Höhe von 100 Euro mit der Begründung: „Laut Google Earth .... kein Garten oder Hecke erkennbar“. Steuerbevollmächtigter Reinhard Poloczeck, zu dessen Mandanten der Northeimer Hausbesitzer gehört, findet den Vorgang, dass die Finanzverwaltung Steuerzahler durch das Luftbild-Computerprogramm Google-Earth überprüft, zumindest kurios. „So etwas ist mir in meiner über 30-jährigen Laufbahn noch nicht vorgekommen, dass ein Mitarbeiter des Finanzamts die Angaben in dieser Weise am Computer prüft.“

An der Aussagekraft von Google Earth, was Grundstücksgenauigkeit betreffe, seien Zweifel anzumelden, meint der Steuerbevollmächtigte. Die meisten Luftbilder in diesem Programm seien oft schon mehrere Jahre alt. Die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen per Google Earth gehöre nicht zu den Standardverfahren, sagt dazu der stellvertretende Vorsteher des Northeimer Finanzamts Stephan Schnieders. „Wir hätten ja gar nicht die Zeit dazu, das immer so zu machen.“

Im Grundsatz gelte zudem für alle Mitarbeiter der Behörde erst einmal, dass die gemachten Angaben der Steuerzahler richtig seien. Schnieders weiter: „Wir sind gehalten, solche Überprüfungen nur in begründeten Einzelfällen durchzuführen.“ Ob dies hier der Fall gewesen sei, könne und wolle er aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht sagen. Dass ein Mitarbeiter mit Google Earth gearbeitet habe, sei ihm nicht bekannt. „Das überrascht mich, doch die Idee an sich finde ich gar nicht so schlecht.“ Schließlich sollte man alle technischen Möglichkeiten, die den Mitarbeitern der Behörde natürlich zur Verfügung stehen, auch nutzen.

Sollte am Bescheid etwas auszusetzen seien, dann gebe es ja noch die Möglichkeit des Einspruchs, fährt der Vize-Amtsvorsteher fort. Diesen will Steuerbevollmächtigter Poloczek für seinen Mandanten allerdings nicht einlegen: „Dafür ist die beanstandete Summe zu gering.“

Von Axel Gödecke

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