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Kranke müssen für AU in die Arztpraxis

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Von: Rosemarie Gerhardy

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Seit Beginn der Corona-Pandemie sind nicht nur Krankenhäuser und Pflegeheime, sondern auch Hausarztpraxen deutlich stärker belastet.
Symbolfoto: Hausarztpraxis. © Stephan Jansen/DPA Bildfunk.

Wer erkältet war, konnte sich in den vergangenen Corona-Jahren per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Diese Regelung ist am 31. März ausgelaufen. Jetzt muss sich jeder Patient wieder beim Arzt vorstellen, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) braucht.

Northeim – Der Moringer Allgemeinarzt Wolfgang Boldt, Vorsitzender des Ärztevereins Northeim, berichtet, dass er auch zu Corona-Zeiten die telefonische Krankschreibung nicht sehr oft angewendet habe. Er bevorzuge in der Regel, den Patienten zu untersuchen, um zu checken, um was für einen Infekt es sich handelt. Dennoch fände er es gut, wenn es die Option einer telefonischen AU geben würde, auch bei anderen Erkrankungen. „Einen Patienten, den ich seit Jahren kenne und der zum Beispiel unter starker Migräne oder einem Magen-Darm-Infekt leidet, dem könnte man dann den Weg in die Praxis ersparen“, so Boldt. Auch eine telefonische Fortschreibung einer AU könnte er sich gut zur Entlastung der Praxis vorstellen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) bedauert das Ende der telefonischen AU, so Harald Jeschonnek, Geschäftsführer der Bezirksstelle Göttingen. Sie habe zu einer deutlichen Entlastung in der ambulanten Versorgung beigetragen. Die Abschaffung sei kontraproduktiv. Aufgrund der guten Erfahrungen plädiere die KVN für eine dauerhafte Etablierung dieser Möglichkeit. In vielen Regionen Niedersachsens gebe es Engpässe in der hausärztlichen Versorgung. Pragmatische Lösungen wie die Telefon-AU könnten ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgung sein.

Christian Grascha, Leiter der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Göttingen, begrüßt die Rückkehr zu den bisherigen Regelungen der Krankschreibung. Die Corona-Infektionszahlen seien deutlich rückläufig und fast alle staatlichen Schutzmaßnahmen mittlerweile aufgehoben. Die Rückkehr zu den bisherigen Regelungen bei der Krankschreibung sei auch im Interesse der Patienten, da die persönliche Anamnese durch einen Arzt qualitativ nicht durch ein Telefonat zu ersetzen sei.

Der Krankenstand bei Arbeitnehmern erlebte 2022 ein historisches Hoch, in welchem Zusammenhang das zur Möglichkeit der telefonischen AU stünde, könne er nicht beurteilen. Klar sei aber, dass ein hoher Krankenstand den ohnehin vorherrschenden Fach- und Arbeitskräftemangel insbesondere in Gastronomie und Handel noch verstärke.

Telefonische Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen war Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Seit Ende März 2020 war es fast durchgehend möglich, sich nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tagen krankschreiben zu lassen. Eine Verlängerung war einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich. Ziel war es, volle Wartezimmer zu vermeiden und insbesondere chronisch Kranke vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. (rom)

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