Landkreis Northeim kann gegen Schottergärten einschreiten

Nach OVG-Urteil: Landkreis setzt weiter auf Beratung
Northeim – Auch nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg (siehe Kasten) müssen Eigentümer von Grundstücken, auf denen sogenannte Schottergärten angelegt worden sind, wohl nicht damit rechnen, dass sie diese demnächst entfernen müssen.
Kiesbeete, in denen nur vereinzelt Pflanzen wachsen, stellen einen Verstoß gegen die niedersächsische Bauordnung dar. Das hat das OVG festgestellt und damit der Stadt Diepholz in einem Streit mit einem Grundstückseigentümer Recht gegeben. Der hatte gegen die Anordnung, dass er seine Schotterflächen beseitigen oder ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro zahlen muss, geklagt. Seiner Argumentation, die Kiesbeete seien Grünflächen, folgte das Gericht nicht.
Grundsätzlich habe das Urteil bestätigt, dass ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen solche Schottergärten möglich sei, teilte die Kreisverwaltung auf HNA-Anfrage zu diesem Thema mit. Bislang habe der Landkreis Northeim von dieser Möglichkeit allerdings keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr setze man auf aktive Aufklärung und Beratungen der Grundstückseigentümer.
Ziel sei es, insbesondere bei neuen Baumaßnahmen deutlich zu machen, wie wichtig und wertvoll eine umweltbewusste Gestaltung der Außenanlagen eines Grundstücks sei, so der Landkreis. So werde bei der Erteilung von Baugenehmigungen grundsätzlich auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen, wonach die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Darüber hinaus fügt der Landkreis jeder Baugenehmigung einen Flyer bei, in dem mit dem Image, Schottergärten seien pflegeleicht und unkompliziert, aufgeräumt wird. Die Natur erobere solche Flächen schneller zurück, als dem Gartenbesitzer lieb sei, heißt es darin – mit der Folge, dass zur Beseitigung von Verunreinigungen und unerwünschten Pflanzen Hochdruckreiniger sowie Laubbläser und -sauger zum Einsatz kämen oder Herbizide. „Solche Staubsaugergärten sind ökologische Wüsten, die Tieren und Pflanzen keinen Lebensraum bieten.“
Die Stadt Northeim weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass Schottergärten ausdrücklich keine Grünflächen sein und demnach laut Paragraf 9, Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung in Niedersachsen und somit auch in Northeim verboten seien.
Karin Stutz, Leiterin des Hardegser Bauamtes, begrüßt zwar das OVG-Urteil, geht aber davon aus, dass es in den Kommunen hinsichtlich bestehender Schottergärten keine Auswirkungen haben wird. Im Hardegser Stadtgebiet gebe es zwar einige Flächen, bei denen der Landkreis Northeim als Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich ihrer Gestaltung mit Kiesflächen tätig werden könne, aber aus Personalgründen sei nicht damit zu rechnen, dass das auch passiere. (Niko Mönkemeyer)