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Fast sechs Jahre Haft für Gewalttäter aus Northeim - Schwieriger Prozess: Zeugen haben "geballt gelogen"

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Ein Mann aus Northeim wurde bei einem Prozess vor dem Landgericht in Göttingen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehrere Menschen gewaltsam angegriffen. (Symbolbild)
Ein Mann aus Northeim wurde bei einem Prozess vor dem Landgericht in Göttingen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehrere Menschen gewaltsam angegriffen. (Symbolbild) © David Ebener/dpa

Ein Mann aus Northeim wurde bei einem Prozess vor dem Landgericht in Göttingen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehrere Menschen gewaltsam angegriffen.

Weil er wiederholt andere Menschen mit Gewalt attackiert hat, soll ein 25 Jahre alter Mann aus Northeim für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden. Die Kammer befand den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig.

„Das ist eine hohe Strafe, Sie haben aber auch Schlimmes gemacht“, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz bei der Urteilsverkündung am Montag zum Angeklagten. Der Gewalttäter aus Northeim muss für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter.

Prozess in Göttingen: Zeugen haben vor Gericht "geballt gelogen"

Der Prozess in Göttingen hatte sich über mehr als vier Monate hingezogen. Es sei ein schwieriges Verfahren gewesen, sagte der Richter. Dies habe vor allem daran gelegen, dass offenbar im Hintergrund versucht worden sei, Einfluss auf Zeugen und deren Aussageverhalten zu nehmen. Die Kammer habe es selten erlebt, „dass Zeugen so geballt gelogen haben.“

Teilweise habe man die Zeugen regelrecht „anschleppen“ müssen, weil diese trotz Ladung nicht erschienen. „Das war unsäglich“, sagte Jakubetz. Einige Zeugen hätten „unverschämt gelogen“, das sei „ein Ding aus dem Tollhaus“ gewesen.

Schon direkt nach der ersten angeklagten Tat soll es aus dem Umfeld des Angeklagten Versuche gegeben haben, den Geschädigten von einer Strafanzeige abzuhalten.

Prozess in Göttingen: Mann aus Northeim überschüttete 16-Jährigen mit Bier

Das Landgericht Göttingen sah es im Prozess als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2017 einem Teilnehmer einer Geburtstagsfeier in Göttingen mit dem abgebrochenen Hals einer Bierflasche auf den Unterarm geschlagen und diesen verletzt hatte. Zuvor hatte er einem 16-jährigen Bier über den Kopf geschüttet.

Im Verlauf des darauffolgenden Streits habe der Angeklagte die Bierflasche zerschlagen und mit der Restflasche in der Hand andere Gäste bedroht, einem habe er eine Ohrfeige verpasst. Nachdem ihn die anderen aus der Wohnung gedrängt hatten, habe er immer wieder versucht hineinzukommen und dabei einem Zeugen mit der kaputten Flasche auf den Arm geschlagen.

Prozess in Göttingen: Angeklagter sei "leicht reizbar"

Dieses Verhalten sei typisch für den 25-Jährigen, meinte der Richter während des Prozesses in Göttingen. Der Angeklagte akzeptiere es nicht, wenn ihn jemand zurechtweise oder maßregele. Er fühle sich sofort gekränkt und in seiner Ehre verletzt. Er sei leicht reizbar, dies mache ihn zu einer Gefahr für andere.

Die zweite angeklagte Tat spielte sich unter den Augen der Polizei ab. Der 25-Jährige war im Januar 2019 aus einer Bar in der Northeimer Innenstadt herausgeflogen, nachdem er dort mit einem Zeugen in Streit geraten war. 

Der Angeklagte gab indes keine Ruhe, sondern pöbelte auf der Straße auch noch Unbeteiligte an. Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife erteilte den Streithähnen einen Platzverweis. Als der Zeuge daraufhin wegging, folgte ihm der Angeklagte und verpasste ihm unter den Augen der Polizei eine Kopfnuss.

Schwere Tat in Northeim: Prozess gegen in Göttingen

Die dritte Tat, die im Prozess in Göttingen verhandelt wurde, war die folgenschwerste. Im April 2019 geriet der Angeklagte vor einem Supermarkt in Northeim mit einem Zeugen in Streit. Auslöser des Streits soll gewesen sein, dass der Angeklagte einige Chips hatte zu Boden fallen lassen und sich weigerte, diese aufzuheben. Es kam zu wechselseitigen Beleidigungen und Schubsereien. Nach Überzeugung des Gerichts fiel dabei seitens des Angeklagten auch der Satz: „Ich lasse dich nicht leben.“

Der 25-Jährige habe ein Taschenmesser aufgeklappt und seinem Kontrahenten fünfmal in den linksseitigen Rumpfbereich gestochen. Dieser musste im Northeimer Krankenhaus notoperiert werden, war sieben Wochen krankgeschrieben und hat bis heute Schmerzen. 

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