1. Startseite
  2. Lokales
  3. Northeim

Planung dicht an der Vorgabe

Erstellt:

Von: Olaf Weiss

Kommentare

Windkraftanlagen vor blauem Himmel.
Windkraftanlagen (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa-Bildfunk

Landkreis braucht weniger Windvorrangflächen als gedacht

Northeim – Welche Veränderungen sich bei der Ausweisung von Windvorranggebieten durch die Vorgabe des Landes Niedersachsen ergibt, im Landkreis Northeim 0,82 Prozent der Fläche als Windvorranggebiete auszuweisen, ist zunächst offen. Erst in den nächsten Wochen werde geklärt, wie sich die Flächenvorgabe aus Hannover für den Landkreis auf die weitere Planung auswirkt, teilte die Kreisverwaltung dazu auf Anfrage mit. Den Wert 0,82 Prozent hat Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) am Montag in Hannover bekannt gegeben (HNA berichtete).

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass der Wert von 0,82 Prozent „in etwa dem Wert“ der bisherigen Entwurfsfassung des sogenannten Regionalen Raumordnungsprogramms des Kreises (RROP) entspreche. 0,9 Prozent seien derzeit als Vorrangfläche geplant.

Allerdings sei der vom Land Niedersachsen bekannt gegebene Wert, wie viel Fläche im Landkreis Northeim für Windkraftanlagen ausgewiesen werden muss, ist noch nicht endgültig. Darauf hat die Northeimer Kreisverwaltung hingewiesen.

Einige niedersächsische Kreise haben den für sie festgelegten Wert bereits bei der Bekanntgabe infrage gestellt und auf bestimmte Einschränkungen in ihrem Gebiet hingewiesen. Die Teilflächenwerte könnten deshalb nach Überprüfungen noch verändert werden. Sollte der Wert für einige Landkreise tatsächlich sinken, wirke sich das auf alle aus, da der vom Bund festgelegte Wert von 2,2 Prozent für das Land Niedersachsen nicht verändert werden kann“, heißt es au dem Kreishaus.

0,9 Prozent der Landkreisfläche für Windvorranggebiete, dieser Wert gilt, seitdem die Vorrangflächen so geplant sind, dass die Rotoren über die Grenzen der Flächen hinausragen dürfen. Vorher waren es nur 0,78 Prozent, weil ein Grenzstreifen rechnerisch abgezogen werden musste.

Der Landkreis hatte zunächst einen Entwurf, welche Flächen im RROP als Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen, mit 1,3 Prozent der Gesamtfläche vorgelegt. Nachdem der Bund angekündigt hatte, die Vorgaben für die Windkraft ändern zu wollen, war die Planung im vergangenen Sommer zurückgestellt worden.

Der Landkreis hat auf Druck aus der Politik auch immer darauf gedrungen, auch sogenannte Kalamitätsflächen als Vorranggebiete auszuweisen. Das sind Waldflächen, die durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäferbefall kahl geworden sind. Nach Landesrecht sollen Waldflächen – als solche gelten die Kalamitätsflächen juristisch weiterhin, auch wenn dort kein Baum mehr steht – nur in wenigen Ausnahmefällen für Windkraftanlagen freigegeben werden. Ob das möglich ist, bleibt ungewiss: „Inwieweit Kalamitätsflächen in Anspruch genommen werden können, wird sich im Verlauf der nächsten Wochen ergeben“, heißt es dazu auf Anfrage aus dem Kreishaus. An den weiteren Planungen des Landkreises sollen in den kommenden Wochen neben der Kreispolitik auch die Städte und Gemeinden beteiligt werden.

In der nächsten Sitzung des Kreistagsausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 19. April soll die bis dahin angepasste Planung dann öffentlich beraten werden.

Vorrangflächen vor allem im Leinetal

Der Landkreis Northeim hat eine Fläche von 1267 Quadratkilometer Fläche, von denen aber nach Landesrecht die ausgedehnten Waldflächen des Sollings als Windvorranggebiete ausscheiden. Deshalb befinden sich die meisten Vorrangflächen, die mit dem Ziel 1,3 Prozent der Kreisfläche für Windkraft freizugeben, geplant worden sind, im Leinetal und angrenzenden Gebieten, nämlich bei Hollenstedt, Lütgenrode, Moringen, Sebexen, Edesheim, Imbshausen und Lindau. (ows)

Auch interessant

Kommentare