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Prostituierte mit Messer bedroht

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Von: Heidi Niemann

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Justizia hält eine Waage
(Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

Wegen einer gewaltsamen Attacke gegen eine Prostituierte muss sich seit Dienstag ein 53-jähriger Mann vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen verantworten.

Northeim – Die Staatsanwaltschaft hat den 53-Jährigen, der zur Tatzeit in Northeim gewohnt hatte und später nach Rotenburg/Fulda gezogen war, wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und Körperverletzung angeklagt. Der Angeklagte war nach der Tat im Oktober 2020 mehr als zwei Jahre lang nicht auffindbar gewesen.

Im Dezember 2022 ging der mit Haftbefehl gesuchte Mann schließlich der Polizei ins Netz. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung findet vor der Jugendkammer des Landgerichts statt. Zu Beginn des Prozesses entschied die Kammer, von Amts wegen die Öffentlichkeit auszuschließen. Grund: Die betroffene Zeugin war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist bei Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn ein Zeuge oder eine Zeugin unter 18 vernommen wird.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte sich die Zeugin im Internet als Prostituierte angeboten. Dort soll sie sich als 18-Jährige ausgegeben haben, tatsächlich sei sie aber erst 17 Jahre alt gewesen.

Laut Anklage hatte der 53-Jährige sich mit der Zeugin zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung verabredet und diese dazu in seine Wohnung in der Innenstadt von Northeim kommen lassen.

Als die 17-Jährige für ihre Dienstleistungen eine Bezahlung verlangte, soll der Angeklagte ihr die Augen verbunden und ein Messer an den Hals gesetzt haben.

Außerdem habe er Klebeband genommen, um ihr damit die Hände auf dem Rücken zusammenzubinden. Als sie sich wehrte und ihn wegzustoßen versuchte, habe er sie so massiv gewürgt, dass sie das Bewusstsein zu verlieren drohte. Sie habe sich schließlich jedoch befreien können und sei dann aus dem Haus gerannt.

Als die Polizei eintraf, hatte der 53-Jährige bereits das Weite gesucht. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Beamten neben diversen Kleidungsstücken der 17-Jährigen auch ein Messer und Klebeband, das mutmaßlich bei der Tat eingesetzt worden war.

Da der 53-Jährige nicht auffindbar war, wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.

Rund zwei Jahre später konnte dieser schließlich vollstreckt werden: Im Dezember 2022 verhafteten ihn Beamte an seinem neuen Wohnort im nordhessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.   (pid)

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