Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Strafe ist das letzte Mittel

Rund 200 Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beschäftigen das Veterinäramt des Landkreises Northeim im Jahr. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, geht es dabei zumeist um Versorgungs-, Haltungs- und Pflegemängel bei Tieren sowie häufig auch um eine Mischung aus diesen Verstößen.
Northeim – Insbesondere in der kalten und nassen Jahreszeit gibt es häufig Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Weidehaltung. Diese sind laut Veterinäramt nur dann berechtigt, wenn die Tiere
- keine ausreichende Fütterung erhalten (eine Zufütterung ist nur notwendig, wenn die Weide nicht mehr genügend Futter bietet);
- nicht genug Wasser bekommen (auch bei Minusgraden);
- keine trockene Liegefläche haben. Tierhalter müssten dafür sorgen, dass auch bei starken Regenfällen nicht der gesamte Aufenthaltsbereich der Tiere verschlammt. Mindestens die Bereiche rund um die Futter- und Wasserstelle und den Witterungsschutz müssen gegen starke Morastbildung gesichert werden.
Sollte jemand den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben, so kann dieser dem Veterinäramt gemeldet werden. Auf der Landkreis-Homepage gibt es unter Dienstleistungen ein interaktives Formular. Jede Beschwerde werde geprüft. Stellt die Behörde einen Tierschutzverstoß fest, seien die Folgen für die Tierhalter sehr unterschiedlich. Der Landkreis sei gehalten, so das Veterinäramt, das mildeste mögliche Mittel zuerst einzusetzen, wie beispielsweise eine Belehrung, was verändert werden müsse.
Einen exakten Anteil, wie viele Hinweise berechtigt sind, konnte das Amt nicht angeben, eine entsprechende Statistik werde nicht geführt. Aber: „Viele der eingehenden Beschwerden sind zumindest in Teilen gerechtfertigt“, teilte die Behörde mit.
In schwereren Fällen könne es zu einer behördlichen Anordnung auch mit Festsetzung eines Zwangsmittels (wie eines Bußgeldes) kommen. Und: „Stellt ein Amtstierarzt einen Straftatverdacht im Sinne des Tierschutzgesetzes fest, so wird dieser natürlich an die Staatsanwaltschaft gemeldet.“
Im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft Göttingen im Landgerichtsbezirk Göttingen (Stadt und Landkreis Göttingen sowie Landkreis Northeim) 89 Tierschutzverfahren geführt, davon in 62 Fällen gegen bekannte Täter. Zu diesen gehören die Fälle nicht ordnungsgemäßer Tierhaltung. (Olaf Weiss)