Aus Sorge um ihre Kinder: Mutter will mit Drogen schnelles Geld verdienen

Wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen stand eine 32 Jahre alte, dreifache Mutter aus dem Ostkreis vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld.
Hersfeld-Rotenburg – Wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen in Tateinheit mit der Abgabe von Drogen an einen Minderjährigen hat sich eine 32 Jahre alte Frau aus dem Ostkreis vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten müssen.
Die vollumfänglich geständige Frau wurde von Richterin Silvia Reidt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss sie die aus den Drogengeschäften erlangten 13 310 Euro aufbringen und 200 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Drogengeschäfte der Angeklagten fanden in der Zeit zwischen dem 7. Januar 2020 und dem 3. März 2021 statt. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung im März 2021 entdeckten die Beamten des Rauschgiftkommissariats aus Bad Hersfeld insgesamt 19,74 Gramm Marihuana und 24,7 Gramm Haschisch.
Bei ihrer Vernehmung hatte sie sofort sämtliche Vorwürfe eingeräumt, die sich aus ihren persönlichen Notizen in einem Heft und aus den Chatverläufen der beiden konfiszierten Smartphones ergeben hatten. Dabei wurden von ihr auch Kunden und Lieferanten preisgegeben, die sich nun ihrerseits bei drei Prozessen vor Gerichten in Bad Salzungen und Meiningen verantworten müssen.
Sie sei vollumfänglich geständig gewesen, um nicht die Kinder durch das Jugendamt weggenommen zu bekommen. Die drei Kinder seien ihr ein und alles, hatte ihr Verteidiger, Hans Jürgen Hauschild, vorgetragen. Mit den drei zu den Kindern gehörenden Vätern habe sie dagegen in ihrem Leben kein Glück gehabt. Über Freunde eines ehemaligen Partners, den Vater des zweiten Kindes, sei sie ins Drogengeschäft geraten und wollte „Geld verdienen“.
Aktuell ist die Frau wieder schwanger und erwartet ihr viertes Kind. Der Vater des Ungeborenen und des jüngsten Kindes sitzt selbst seit vier Wochen in Haft.
Während Staatsanwalt Patrick Greyer eine Strafe von zwei Jahren gefordert hatte, wies Hauschild auf die drei Prozesse hin, bei denen seine Mandantin als Zeugin aussagen müsse. Da könne auch sie selbst noch schnell einer neuen Tat bezichtigt werden. Um dadurch nicht ihre Bewährung zu gefährden, erachtete er eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten als ausreichend. Denn ab einer Strafe von über zwei Jahren führt der Weg ohne Bewährungschance direkt in eine Haftanstalt. (Mario Reymond)