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Urteil gefallen: Volltrunkene hatte auch Schlaftabletten genommen

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Von: Mario Reymond

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Das Gebäude des Amtsgerichts in Bad Hersfeld.
Vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld muss sich eine 50-Jährige wegen Alkohol am Steuer verantworten. © Carolin Eberth

Eine 50-Jährige ist betrunken auf der Autobahn aufgegriffen worden. Doch die Frau gibt an, die Flasche Wodka nur deshalb getrunken zu haben, weil sie so durstig gewesen sei.

Bad Hersfeld – Das Verfahren gegen eine 50 Jahre alte Frau aus Eschwege ist jetzt von Strafrichter Elmar Schnelle am Amtsgericht in Bad Hersfeld gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro eingestellt worden.

Ursächlich dafür war das Gutachten eines Facharzts der Rechtsmedizin Gießen. Dieser hatte der Angeklagten aufgrund ihres immensen Alkoholgenusses eine erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt.

Die Frau war am späten Abend des 2. September 2022 mit ihrem Auto auf der Autobahn 7 zwischen Bad Hersfeld-West und Kirchheimer Dreieck unterwegs. Allerdings als Geisterfahrerin. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeistreife gegen Mitternacht stand das Auto dann in Fahrtrichtung auf dem Standstreifen – im Wagen die volltrunkene Angeklagte.

Amtsgericht Bad Hersfeld: Verurteilte hatte angeblich fälschlich Schlaftablette genommen

Sie habe sich Sorgen um ihren herzkranken Mann gemacht, der sich auf einem Rastplatz bei Bad Hersfeld zu einem Termin mit einem Kunden verabredet gehabt hätte. Da sie ihn telefonisch nicht habe erreichen können, sei sie losgefahren, um ihn zu suchen. Während der Fahrt habe sie Kopfschmerzen bekommen und im Handschuhfach nach einer Tablette gegriffen. Da es sich um eine Schlaftablette gehandelt habe, sei ihr schwindelig geworden. Sie habe das Auto auf dem Standstreifen gestoppt und einen Freund in Viernheim kontaktiert, der sie abholen sollte. Die Polizei habe sie nicht angerufen, da sie sonst ihren Hund hätte alleine im Auto zurücklassen müssen, erklärte sie vor Gericht.

Während der anderthalbstündigen Wartezeit auf den Freund habe sie sich aus Durst eine Flasche Wodka gegönnt, die eigentlich als Kundengeschenk gedacht war. Alkohol trinke sie sonst nie. Bei zwei Blutentnahmen waren um 1.10 Uhr 3,12 Promille und um 1.40 Uhr 3,10 Promille gemessen worden.

Urteil in Bad Hersfeld gefallen: Mediziner hebelt Geschichte aus

Diese Werte sprachen laut Sachverständigem gegen die Version der Angeklagten. Sie muss schon vor und während der Fahrt getrunken haben. Hätte sie die Flasche tatsächlich im Auto geleert, wäre sie mit einem Promillegehalt von über 5 bewusstlos gewesen, so der Mediziner.

Ihre Angaben den Polizisten gegenüber waren wegen ihrer Trunkenheit dennoch nicht gerichtsrelevant.

Die Geldbuße ist in sechs Monatsraten an die Nieder-Ramstädter Diakonie zu entrichten. Ihren Führerschein erhielt die Eschwegerin im Gericht zurück. Richter Schnelle gab ihr mit auf den Weg, ihre Trinkgewohnheiten zu überdenken. (Mario Reymond)

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