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Todesdrohungen per Facebook an die Ex-Partnerin?

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Von: Mario Reymond

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Justitia (Symbolbild). © Agentur, dpa

Ein 43-Jähriger Bad Hersfelder muss sich vor dem Strafrichter verantworten – Sachverständige wird noch gehört.

Bad Hersfeld – Wegen des Vorwurfs, seine einstige Lebensgefährtin, mit der er zwei kleine Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren hat, mehrmals bedroht zu haben, muss sich jetzt ein 43 Jahre alter Mann aus Bad Hersfeld vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten.

Ihm wird von Oberamtsanwältin Steinmüller vorgeworfen, am 15. Dezember 2020 und am 26. März 2021 Internetartikel der Bild-Zeitung und der Hersfelder Zeitung auf seinem Facebook-Profil geteilt und mit Kommentaren versehen zu haben. „Ihm ist alles, bis hin zur Tötung zuzutrauen“, sagte Steinmüller bei der Verlesung der Anklage.

Die Bild-Zeitung hatte online unter der Überschrift „Papa hat Mama totgemacht!“ über die Tötung einer Frau durch ihren Mann berichtet. Diesen Artikel hatte der Beschuldigte an einen Freund mit den Hinweisen: „Ich werde ihre ...uschi und ihr Gesicht mit dem Skalpell zerschneiden“, versendet. Diese Nachricht wurde dann seiner Ex-Partnerin zugespielt.

Für seine Freunde öffentlich hatte der Angeklagte im März 2021 unter einem Online-Artikel der HZ, in dem es um die Tötung einer Frau durch ihren Sohn in Bosserode ging, notiert: „Da hat aber einer seine Wut rausgelassen. Man sollte die Männer nicht unterschätzen. Jeder rastet mal so richtig aus.“

Einträge, die seine vor Gericht als Zeugin erschienene Ex-Lebenspartnerin sehr wohl als an sie adressierte Drohungen verstand, wie sie gegenüber Richter Elmar Schnelle angab.

Nach der Facebook-Notiz zu dem HZ-Artikel habe sie abermals Strafanzeige gegen ihn gestellt. Die nächste folgte im September 2021, nachdem er beim Aufeinandertreffen die Finger einer Hand zu einer Pistole geformt und eine Schussbewegung in ihre Richtung gemacht habe.

Auch eine weitere öffentlich ausgesprochene Drohung gegen seine Ex war da bereits aktenkundig. Nachdem er Ende April 2021 nach einer Methadonintoxikation – der Angeklagte, der sich sonst nicht äußern wollte, rief: „Es war Kokain“, in die Runde“ – ins Krankenhaus eingeliefert worden war, hatte er am Tag seiner Entlassung gegenüber einem Arzt der Psychiatrie geäußert, dass er sich selbst nichts antun werde, wohl aber seiner einstigen Lebensgefährtin.

Der Mediziner informierte die Polizei darüber, die über die neuerlichen Drohungen die „Adressatin“ in Kenntnis setzte.

Denn anscheinend bestand Grund zur Sorge. In der Vergangenheit war der Angeklagte ihr gegenüber schon einmal handgreiflich geworden. Im Jahre 2017 würgte er sie in der gemeinsamen Wohnung, woraufhin sie ihn das erste Mal verlassen hatte. Im März 2018 war der Angeklagte für dieses Vergehen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die endgültige Trennung folgte dann zu Beginn des Jahres 2019. Ausschlaggebend dafür sei die Drogensucht des Angeklagten gewesen.

Therapien habe er nach Angaben seiner damaligen Partnerin nie richtig ernst genommen.

Eine erste Verurteilung wegen des Besitzes von Drogen hatte sich der 43-Jährige im Dezember 2012 gefangen. Damals erhielt er in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Fulda ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Auch heute noch steht er unter Bewährung, die bis September 2024 andauert.

Laut seiner Bewährungshelferin komme er den gerichtlichen Auflagen nach. Er habe sich seit dem ersten Kontakt am 16. Oktober 2020 insgesamt 21 Drogen-Screenings unterzogen. Die seien alle bis auf zwei okay gewesen. Im April fanden sich Spuren eines Neuroleptikas und im Juli 2021 Spuren von Kokain.

Seit September 2022 habe er bei Pro-Familia an zwölf Antiaggressionssitzungen teilgenommen und seit Oktober 2022 an fünf psychologischen Beratungsgesprächen der Diakonie. Das alles mache er freiwillig, um dem Jugendamt zu signalisieren, dass er gerne wieder Kontakt zu seinen beiden Kindern hätte, so die Bewährungshelferin.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 14. Februar, fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Sachverständige anhören. (Mario Reymond)

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