Antrag im Bad Hersfelder Parlament: Wohnhaus ist höher als erlaubt

Dem Bad Hersfelder Unternehmer Friedrich Krumme wird vorgeworfen, bei seinem Neubau-Projekt am Tageberg höher gebaut zu haben als baurechtlich genehmigt ist.
Bad Hersfeld – Gleiches Recht für alle: Das ist der Grundgedanke eines Dringlichkeitsantrags der SPD, den das Stadtparlament in seiner jüngsten Sitzung einstimmig bei Enthaltung der CDU angenommen hat. Im Fokus steht der Bad Hersfelder Unternehmer Friedrich Krumme, der am Tageberg in der Johannes-Klein-Straße 7 in bester Lage einen Neubau mit mehreren Wohnungen errichtet.
Der Vorwurf: Das Neubauvorhaben ist rund einen Meter höher als baurechtlich genehmigt. Die SPD reagiere auf Beschwerden aus der Nachbarschaft, erklärte Fraktionschef Karsten Vollmar bei der Begründung des Antrags im Stadtparlament „Der Bauherr ist ein ehrbarer Geschäftsmann, aber das Baurecht muss für alle gelten, egal von wem und wo gebaut wird“, stellte Vollmar klar.
Auch Bernd Böhle (FDP) forderte, „ein klares und sichtbares Zeichen zu setzen“. Das Ordnungsrecht müsse eingehalten werden, man habe schließlich in der Stadt „schon ganz andere Sauereien erlebt“, so Böhle. Dem Inhalt des Antrags folgte grundsätzlich auch die CDU, allerdings verwies Fraktionschef Andreas Rey darauf, dass die Überprüfung des Bauvorhabens bereits erfolge, weshalb keine Dringlichkeit bestehe.
Der Bauherr Friedrich Krumme räumt auf Anfrage unserer Zeitung auch selbst ein, dass das Gebäude höher als genehmigt ist, allerdings nicht um einen Meter, sondern lediglich um 72 Zentimeter. Er rechtfertigt dies damit, dass er ein Haus nach modernsten ökologischen Standards baue und zudem noch eine Baulücke fülle – somit also auch den Flächenverbrauch minimiere.
Bad Hersfelder Unternehmer Krumme rechtfertigt sich
Die zusätzliche Höhe sei nötig, um die Haustechnik für die entsprechenden umweltfreundlichen Systeme einzubauen, erklärt Krumme. So habe man sich für eine erhöhte Wärmedämmung auf dem Dach entschieden, um auf eine strombetriebene Klimaanlage verzichten zu können. „Ich bewege mich trotzdem voll im Rahmen der hessischen Bauordnung und des Bebauungsplans, alles was wir machen, ist genehmigungsfähig“, meint Krumme.
Er gibt aber zu, dass er die dafür notwendigen Genehmigungen im Vorfeld hätte einholen sollen. „Ich bedauere die Unruhe, die ich dadurch verursacht habe, aber ich habe mir durch die zusätzliche Höhe keinen Raumgewinn und somit keinen Vorteil verschafft“, beteuert er. Krumme verweist zudem auf sein großes bauliches Engagement in Bad Hersfeld und seine Bemühungen um den Umweltschutz. „Ich verbaue hier zurzeit rund 10 Millionen Euro in verschiedenen Projekten zum Wohle der Allgemeinheit“, sagt Krumme.
Wie die Überprüfung des Bauvorhabens ausgeht, ist zurzeit offen. Rathaussprecher Meik Ebert bestätigt auf Anfrage der HZ am Montag, dass es in der Angelegenheit schon vor dem Beschluss des Stadtparlamentes Schriftverkehr gab. „Wir sind weiter im Dialog und prüfen das Bauvorhaben“, sagt Ebert. (Kai A. Struthoff)