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Dilettantischer Schuh-Handel fliegt sofort auf

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Von: Mario Reymond

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Justita-Symbolbild
Mutmaßlicher versuchter Auftragsmord in Vellmar: Angeklagter ließ Erklärung von seinem Verteidiger vorlesen. © Peter Steffen/dpa

Nicht ins Gefängnis müssen zwei Angeklagte, die am vergangenen Donnerstag am Amtsgericht in Bad Hersfeld von Strafrichter Elmar Schnelle verurteilt worden waren.

Bad Hersfeld - Richter Elmar Schnelle verdonnerte die geständigen Täter zu jeweils acht Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Einen 30 Jahre alten Rotenburger, weil er im Januar 2022 aus einem Bebraer Schuhgeschäft, in dem er seinerzeit arbeitete, insgesamt 60 Paar Schuhe entwendet hatte. Und einen 35 Jahre alten Bad Hersfelder wegen Hehlerei, weil er eben diese gestohlenen Schuhe über die Online-Plattform „eBay-Kleinanzeigen“ für den Rotenburger gegen eine „Provision“ verkaufen wollte. Als dilettantische Strafausführung, die das Strafmaß eigentlich schon hätte schmälern müssen, hatte Richter Schnelle das Vorgehen der Angeklagten bezeichnet.

Da die Beschuldigten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hätte sie Staatsanwältin Wagner gerne hinter Gittern gesehen. Den 30 Jahre alten Dieb für ein Jahr und drei Monate sowie den 35 Jahre alten Hehler für neun Monate. Zumal sie bei beiden auch keinerlei günstige Sozialprognose wagen wollte.

So hatte der 30 Jahre alte Rotenburger schon einmal wegen Diebstahls und Verstößen gegen das niederländische Betäubungsmittelgesetz in Holland in Haft gesessen. Das Urteil lautete im Jahre 2017 auf 30 Monate, die er zu einem Großteil auch absitzen musste.

Für ihn hatte sein Verteidiger genau die später von Richter Schnelle ausgesprochenen acht Monate als Strafe gefordert, da sich der Schaden ja in überschaubaren Grenzen gehalten habe. Die Schuhe seien alle an den Geschädigten zurückgegangen, der sie per Sonderverkauf nun doch noch veräußern könne. Außerdem sei es sinnvoll, seinen Mandanten nicht einzusperren. Schließlich habe er einen neuen Job und arbeite weiter daran, seine Schulden begleichen zu können.

Die letzte aktenkundige Strafe gegen den 35-Jährigen war im Jahr 2014 ausgesprochen worden. Wie sein Rechtsanwalt Christian Kusche betonte, sei aber noch etwas gegen seinen Mandanten anhängig. Vor geraumer Zeit sei er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Daher sollte das aktuelle Urteil für die Hehlerei nur so hoch angesetzt werden, damit es in Verbindung mit der anderen Strafe noch zu einer bewährungsfähigen Gesamtstrafe von maximal zwei Jahren für seinen Mandanten reichen werde.

Diesen letzten Strohhalm gewährte Richter Schnelle dann wohl auch mit den aktuell verhängten acht Monaten. Gleichwohl sprach er die beiden Angeklagten zum Ende der Verhandlung noch einmal persönlich an und gab ihnen den gut gemeinten Ratschlag, dass sie die Geduld der Gerichte nicht überstrapazieren sollten.

Beide müssen auch noch jeweils 750 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Der Rotenburger an die Lebenshilfe in Bad Hersfeld und der 35-Jährige an die Diakonie in Schwalmstadt.

Die Urteile gegen die beiden sind noch nicht rechtskräftig und somit noch anfechtbar, da Staatsanwältin Wagner nicht auf weitere Rechtsmittel verzichten wollte.

Von Mario Reymond

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