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19-Jähriger in Bad Hersfeld freigesprochen: Kindesmissbrauch nicht nachweisbar

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Von: Karl Schönholtz

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Bad Hersfeld. Vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs ist am Montagabend ein 19-jähriger Afghane aus dem nördlichen Teil des Landkreises Hersfeld-Rotenburg freigesprochen worden.

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bad Hersfeld urteilte unter Vorsitz von Richterin Michaela Kilian-Bock im Zweifel für den Angeklagten. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, ein mutmaßlich erst elf Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht und es anschließend zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt zu haben. 

Doch nach drei langen Verhandlungstagen stand - wegen möglicherweise falsch ausgestellter Papiere - nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest, dass die Geschädigte zur Tatzeit im Oktober vergangenen Jahres erst elf Jahre alt war. Stattdessen war nicht auszuschließen, dass das Flüchtlingsmädchen schon 14 Jahre alt und juristisch somit kein Kind mehr gewesen war.

Vorwurf der Vergewaltigung war nicht haltbar 

Auch der Vorwurf der Vergewaltigung war nach der Beweisaufnahme nicht mehr haltbar. Der Angeklagte und das Mädchen hatten eine Beziehung und ungeschützten Geschlechtsverkehr. Erst als daraus eine Schwangerschaft resultierte, nahmen die Dinge wegen des vermeintlich niedrigen Alters des Mädchens ihren Lauf.

Bei der Polizei und vor Gericht hatte die Geschädigte ausgesagt, sie habe den Verkehr nicht gewollt, sie habe zum Freund „Nein“ gesagt und es habe ihr weh getan. In welchem Zusammenhang dies geschah, war nicht mehr aufzuklären. „Wäre sie nicht schwanger geworden, hätte es diesen Prozess vermutlich nicht gegeben“, sagte Richterin Kilian-Bock. 

Der Angeklagte und das Mädchen, das die iranische Staatsbürgerschaft hat, haben sich laut Staatsanwältin beim Lullusfest in Bad Hersfeld kennengelernt haben. Im Herbst 2017 sollen die beiden miteinander geschlafen haben - dabei wurde ein Kind gezeugt, das später mit Einverständnis der Eltern und des Jugendamts abgetrieben wurde.

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