Prozess in Bad Hersfeld
Gewalt im Eifersuchtswahn: 35-Jähriger wegen Attacke auf Freundin verurteilt
Zu einer Geldstrafe von 6000 Euro hat Richter Elmar Schnelle einen 35-jährigen Bad Hersfelder verurteilt, der seine ehemalige Freundin durch Schläge verletzt und ihr die Luft zum Atmen genommen hat.
Bad Hersfeld – „Es gibt keine Entschuldigung dafür, eine Frau zu schlagen.“ Das musste sich der Angeklagte, der sich auch vor Gericht noch einmal für seine Taten entschuldigte, gleich mehrfach anhören Es sei ihm nicht gut gegangen, er habe wegen eines Bandscheibenvorfalls starke Medikamente genommen und außerdem Alkohol getrunken und Cannabis geraucht, erklärte der Mann.
Vorgeworfen wurde ihm, im Sommer 2019 – so ganz genau ließen sich die Taten terminlich nicht festlegen – seine damalige Freundin misshandelt zu haben. Die junge Frau schilderte die Beziehung als zunächst glücklich, dann aber zunehmend konfliktbelastet, vor allem nachdem sie herausgefunden hatte, dass er sich hinter ihrem Rücken mit einer anderen Frau verlobt hatte. Gleichzeitig habe er aber die Beziehung mit ihr fortführen wollen und ihr immer wieder seine Liebe versichert. Er sei zudem grundlos und krankhaft eifersüchtig gewesen und habe sich auch in Wahnvorstellungen hineingesteigert. Davon berichteten auch andere Zeugen.
Schläge ins Gesicht bis die Lippe aufplatzte
Einmal, so sagte die heute 24 Jahre alte Zeugin, sei er nachts nach Hause gekommen als sie schon schlief, habe mit ihr Streit angefangen und sie dann mehrfach ins Gesicht geschlagen, sodass ihre Lippe aufplatzte. Ein anderes Mal habe er ihr nach einem Streit die Hand so über Mund und Nase gepresst, dass sie keine Luft bekam und fürchtete, sterben zu müssen. Warum sie sich nicht von ihm getrennt habe, wollte Richter Schnelle wissen. Sie habe sich zu dem Zeitpunkt so schwach und einsam gefühlt und zudem Angst vor ihm gehabt, erzählte die junge Frau unter Tränen. Er habe sich anschließend immer bei ihr entschuldigt und Besserung gelobt.
Aus der zerstörerischen Beziehung konnte die junge Frau sich erst lösen, als sie ins Rhein-Main-Gebiet umgezogen war. Dann erst erstattete sie Anzeige. Der Angeklagte war außerdem wegen Diebstahls eines Autos und wegen eines tätlichen Übergriffs auf seine Ehefrau angeklagt. Diese Verfahren wurden eingestellt. Staatsanwältin Lambiel hatte für den 35-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert, Verteidiger Jochen Kreissl hielt das für überzogen und bat um eine angemessene Strafe. (Christine Zacharias)