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Grundsteuerreform: In Hersfeld-Rotenburg sind 30.000 Bescheide verschickt

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Von: Jan-Christoph Eisenberg

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Die Grundsteuer wird neu berechnet, doch erst ab 2025 werden die angepassten Beträge fällig.
Die Grundsteuer wird neu berechnet, doch erst ab 2025 werden die angepassten Beträge fällig. © Patrick Pleul/dpa-Bildfunk

Wer als Grundstücksbesitzer nichts abschickt, wird geschätzt: In Hersfeld-Rotenburg fehlen noch rund 14 Prozent der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag.

Hersfeld-Rotenburg – Bis zum 31. Januar hatten alle Grundstücksbesitzer in Hessen Zeit, ihre Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Grund ist die Reform der Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Basis erhoben wird. Die Erklärungsfrist war wegen des geringen Rücklaufs verlängert worden. Stichtag war ursprünglich bereits der 31. Oktober.

Im Bereich des Finanzamts Hersfeld-Rotenburg waren bis 31. Januar rund 77 Prozent der Erklärungen eingegangen. Inzwischen sind es rund 86 Prozent, teilt Alina Oehlerking, Sprecherin der Oberfinanzdirektion Frankfurt, mit. Die hessenweite Quote liegt bei etwa 88 Prozent. Insgesamt werden im Landkreis Erklärungen zu 66 741 sogenannten wirtschaftlichen Einheiten, also bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, erwartet.

Seit dieser Woche versenden die Finanzämter persönliche Erinnerungsschreiben. Wer der Erklärungspflicht dennoch nicht nachkommt, muss laut Oberfinanzdirektion damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Auch Versäumnis-Zuschläge seien möglich.

Bisherige Berechnung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Sie spiegele die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken und Immobilien nicht richtig wider. In den alten Bundesländern geht die Berechnung der sogenannten Einheitswerte auf das Jahr 1964 zurück. In den neuen Bundesländern erfolgt die Berechnung sogar anhand von Daten aus dem Jahr 1935. Ab 2025 soll die reformierte Grundsteuer greifen.

Auf Basis der bislang abgegebenen Erklärungen hat das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg laut Alina Oehlerking bereits knapp 30 000 Bescheide versendet, in denen ein neuer Grundsteuermessbetrag festgesetzt wird. Wie viele Einsprüche dagegen eingelegt wurden, werde auf Landkreis-Ebene nicht statistisch erhoben. „Hessenweit liegt die Einspruchquote momentan bei rund fünf Prozent, wobei häufig lediglich fehlerhafte Angaben bei der Erklärung korrigiert werden sollen“, sagt die Sprecherin der Oberfinanzdirektion. Einsprüche sind nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids möglich.

Auch zur durchschnittlichen Höhe der neuen Messbeträge sowie deren Veränderung im Vergleich zum bisherigen Niveau gebe es noch keine belastbaren Zahlen. Aus den neuen Messbeträgen lasse sich noch nicht die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen, da die neuen Hebesätze in der jeweiligen Kommune erst im Laufe des Jahres 2024 festgesetzt würden, betont Alina Oehlerking. Die Reform solle unterm Strich kostenneutral sein. Das jährliche Gesamtaufkommen an Grundsteuer jeder Kommune werde daher weder steigen noch sinken. (Jan-Christoph Eisenberg)

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