Juristen zweifeln doppelt - Verfahren gegen 22-jährigen Philippsthaler eingestellt

Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld ist jetzt ein Verfahren mit zwei Anklagepunkten gegen einen 22 Jahre alten Philippsthaler eingestellt worden.
Die Einstellung des Verfahrens hatte Staatsanwältin Lambiel angeregt und dabei ein Urteils vom 28. November 2022 mit einbezogen. So hatten sich der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer unter 14-Jährigen auf einem Schulhof im Ostteil des Landkreises aus dem November 2019 sowie der tätliche Angriff auf einen Mann im September 2021 in Bad Hersfeld als nicht haltbar herausgestellt.
Im Falle des Mädchens war gar eine Sachverständige tätig geworden, da Richterin Michaela Kilian-Bock bei einer früheren Verhandlung in dieser Angelegenheit den Schilderungen des mutmaßlichen Opfers nicht so recht Glauben schenken mochte. Auch die Gutachterin hegte in ihrem vorliegenden Bericht erhebliche Zweifel an den Aussagen des Mädchens. Und der angeblich vom Angeklagten verprügelte Mann schien kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung zu haben. Der Zeuge hatte sich kurz vor Prozessbeginn mit Magenproblemen abgemeldet. Der Angeklagte hatte dem Gericht erklärt, dass er zur Tatzeit die Wohnung einer Bekannten renoviert hätte. All das sei mit Handyfotos dokumentiert worden. Problem: Die Mobiltelefone liegen bereits konfisziert bei der Polizei, da gegen den 22-Jährigen auch noch wegen des Verdachts der Brandstiftung ermittelt wird.
Nicht geklärt ist zudem, ob es zu einer weiteren Anklage kommen wird. Denn der 22-Jährige räumte ein, Zwist mit einer Frau zu haben, deren 14-Jahre alte Tochter von ihm schwanger gewesen sein soll.
Weil er aktuell laut Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe aber auf einem guten Weg sei, und alle Auflagen aus dem Verfahren vom November 2022 erfülle, wurde die gerichtliche Betreuungsweisung von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Verurteilt worden war der Philippsthaler seinerzeit, da er einen älteren Mann, dessen Freundschaft er sich erschlichen hatte, um 25 850 Euro erleichtert hatte. An das Geld war er bei 23 Abhebungen mit der EC-Karte des Mannes gelangt. Um diesen Schaden wiedergutzumachen, renoviere er nun das Haus des Seniors.
Jedoch könnte das ganze Konstrukt wie ein Kartenhaus einstürzen, falls ihm die Brandstiftung nachgewiesen werden könnte und er sich dann nicht mehr als „Jugendlicher“ vor dem Schöffengericht verantworten müsste.
Das sagt die Bewährungshilfe
Die Bewährungshelferin bestätigte den regelmäßigen Austausch mit dem 22-Jährigen. Er habe private Probleme eingeräumt, die er alleine nicht bewältigen könne. Er habe psychische Probleme und sei medikamentiert. Auch die Hilfe des Betreuers nehme er an. Er schreibe Bewerbungen, um einen Job zu finden. Bezüglich der Taten sei er einem Jugendlichen gleichzustellen. Gleichwohl erkannte die Bewährungshelferin schädliche Neigungen bei dem Angeklagten. (rey)
(Mario Reymond)