Kein Beweis für Faustschlag: Streit unter Autofahrern bleibt ungeklärt

Ein Streit zweier Autofahrer wurde jetzt für einen 55-jährigen Mann aus Kirchheim fast zum Verhängnis. Letztlich wurde das Verfahren vor dem Bad Hersfelder Amtsgericht aber eingestellt.
Hersfeld-Rotenburg – Es konnte nicht geklärt werden, ob der 55-Jährige seinem Kontrahenten tatsächlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, wie ihm in der Anklage vorgeworfen wurde.
Der 55-Jährige, der als Hausmeister arbeitet und aus dem Libanon stammt, schilderte vor Gericht, dass er an dem besagten Tag im Mai vergangenen Jahres auf der A4 von Eisenach kommend in Richtung Bad Hersfeld unterwegs gewesen sei. Auch seine Frau und die beiden sechs und acht Jahre alten Kinder seien dabei gewesen. Auf der Autobahn sei er dann von einem anderen Autofahrer bedrängt worden. „Der ist so dicht aufgefahren, meine Kinder haben angefangen zu weinen und zu schreien und fragten, ob der uns töten will“, schilderte der Angeklagte.
In Bad Hersfeld sei er dann von der Autobahn abgefahren und habe den anderen Autofahrer an einer roten Ampel wiedergetroffen. „Ich bin ausgestiegen, habe an sein Fenster geklopft und wollte ihn zur Rede stellen“, erklärte der 55-Jährige. Danach gehen die Schilderungen allerdings auseinander. Laut dem Angeklagten habe es eine lautstarke Diskussion gegeben, dann seien sie weitergefahren. Auch seine Ehefrau und die beiden Kinder bestätigten dies anschließend gegenüber der Polizei, die vom Opfer zur Tatstelle gerufen worden sei.
Laut dem Opfer, das ebenfalls mit seiner Frau unterwegs war, habe der Angeklagte ihm durch das geöffnete Autofenster unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Fotos, die von den Beamten am Tatort gefertigt wurden, ließen keine Schlüsse darauf zu, ob es diesen Schlag tatsächlich gab. Denn dort seien weder Rötungen noch andere Verletzungen zu erkennen gewesen, sagte Richter Elmar Schnelle. Auch ein Polizist, der am Tatort war, konnte vor Gericht den Sachverhalt nicht aufklären.
„Sie sind beide keine Unrechten, sondern hatten offenbar einen schlechten Tag. Geben sie sich die Hand, dann ist doch alles gut“, schlug Richter Schnelle vor. Darauf wollte sich das vermeintliche Opfer allerdings nicht einlassen und bestand weiter auf seine Version der Geschichte.
Letztlich wurde das Verfahren dennoch eingestellt, da Aussage gegen Aussage stünde.
Einstellung eines Verfahrens
Die Einstellung eines Gerichtsverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage. Die Unschuldsvermutung besteht daher fort. Als tatsächliche Gründe für einen fehlenden hinreichenden Tatverdacht kommen in Frage: Mangel an Beweisen beziehungsweise an verwertbaren Beweisen, also solchen, die von keinem Beweisverwertungsverbot betroffen sind, oder aber, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. (Daniel Göbel)