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Kreistag Hersfeld-Rotenburg fordert mit Resolution weniger Schutz für Wölfe

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Von: Clemens Herwig

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Bei seiner Tour um den Waldkappler Ortsteil Hetzerode wurde dieser Wolf kürzlich beobachtet und an sechs Stellen
Gilt derzeit als „streng geschützt“: Bei seiner Tour um den Waldkappler Ortsteil Hetzerode wurde dieser Wolf kürzlich beobachtet und an sechs Stellen fotografiert und gefilmt. Das Tier zeigte praktisch keine Scheu. © Carolin Eberth

Mit einer Resolution drängt der Kreistag Hersfeld-Rotenburg auf mehr Handlungsspielraum beim Wolf: Die Tiere sollen nicht mehr als „streng geschützt“ gelten.

Hersfeld-Rotenburg – Bundes- und Landesregierung sollen sich etwa bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass er nicht mehr als „streng geschütztes“ sondern nur als „bedingt geschütztes“ Tier gilt und ins Jagdrecht aufgenommen wird. Ziel sei ein „möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Menschen, Wölfen und Weidetieren“. Die Kreispolitik fordert, dass Weidetierhalter mit den vorgeschriebenen Zäunen im Falle eines Risses schneller entschädigt werden – selbst, wenn der Wolf als Angreifer nur wahrscheinlich ist und der bisher nötige DNA-Nachweis durch den Halter „unverschuldet nicht mehr erbracht werden kann“.

Stammte die ursprüngliche Resolution von der CDU, wurde nach intensiver Debatte ein gemeinsamer Änderungsantrag von SPD und Grünen beschlossen: 43 Abgeordnete stimmten dafür. Auch die Christdemokraten schwenkten größtenteils ein, um den Vorstoß nicht zum Erliegen zu bringen, so Fraktionschef Herbert Höttl. Nein-Stimmen gab es dennoch zweimal von der CDU, der AfD (fünf Stimmen) und UBL/Bürgerherz (drei Stimmen).

Hilfe für Wanderschäfer und Wolfsberatung am Eichhof

Der Kreistag fordert in der Resolution zudem, dass die hessische Landesregierung etwa für Wanderschäfer, die nicht mit stationären Zäunen arbeiten können, eine praktikable Lösung findet. Weiterhin soll es eine Wolfs-Beratungsstelle am Eichhof geben und die Bundesregierung wird aufgefordert, die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt weiterzuentwickeln, sodass konkrete Ziele für den Erhaltungszustand des Wolfs erkennbar werden.

„Ein Weiter so darf es nicht geben“, hatte Andreas Börner für die Christdemokraten gefordert. Wölfe sollten bei Bedarf – etwa wenn sie schwer verletzt sind – oder bei Gefährdung auch ohne Einzelgenehmigung geschossen werden dürfen und Gebiete wolfsfrei gehalten werden können, wenn dort kein Schutz durch Zäune möglich ist. Zudem sollte die Landesregierung bei „Problemwölfen“ von existierenden Möglichkeiten aktiver Gebrauch machen, die derzeit als „Ultima Ratio“ zu hohe Hürden aufwiesen. Die CDU warb daher für „praxistauglichere Regeln“ – ohne eine Mehrheit zu finden (20 Ja-Stimmen, 33 Gegenstimmen).

Auch der Antrag der AfD zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht fiel im Parlament durch. Wie mehrere Redner betonten, gelte bei einer bloßen Aufnahme ohne Veränderungen beim Schutzstatus weiter ganzjährig Zurückhaltung beim Abschuss der Tiere. (Clemens Herwig)

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