Richterin Christina Dern sah es als erwiesen an, dass der Friedewälder damit in einem minderschweren Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat.
Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen und in Form einer Geldbuße jeweils 750 Euro an die Freiwilligen Feuerwehren Niederaula und Kirchheim überweisen.
Sowohl Staatsanwalt Christoph Wirth, als auch der Beschuldigte nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Dennis Schuchna, verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Baggerfahrer hatte die Bombe selbst nicht entdeckt. Wohl aber der Auftraggeber. Nachdem die Arbeiter die Baustelle verlassen hatten, grub der Angeklagte die Splitterbombe ohne weitere Hilfsmittel aus dem sandigen Boden, legte sie auf eine Schubkarre und fuhr sie in seine Scheune. Dort versteckte er die Bombe und verriegelte das Gebäude.
Er habe das getan, weil er sich aufgrund seiner chronischen Erkrankung keinen zusätzlichen Stress habe machen wollen, erklärte der 59-Jährige. Die Richterin merkte dazu an, dass er wohl zunächst seine Bauarbeiten habe abschließen wollen.
Er habe die Polizei erst informiert, als ihm die Bombe dann im Weg gelegen habe. Und das war am 3. November 2021. An diesem Tag hatte er die Splitterbombe aus der Scheune geholt, auf dem Hof an einer Hauswand deponiert und die Polizei alarmiert.
Die Beamten benachrichtigten sofort den Kampfmittelräumdienst, der für den darauffolgenden Tag die Entschärfung der Bombe anordnete.
Dafür mussten in einem Umkreis von 300 Metern bis zu 700 Menschen evakuiert werden. Betroffen davon waren das DRK-Seniorenzentrum, das Schlosshotel und die Gemeindeverwaltung.
Die Gemeinde Friedewald will nun prüfen, inwieweit sie die Kosten für den Einsatz von dem 59-Jährigen zivilrechtlich einklagen kann. (Mario Reymond)