Prozess in Bad Hersfeld: Bebraner flieht nach Unfall und gefährdet dabei eine Frau

Wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist jetzt ein 32 Jahre alter Bebraner zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Bad Hersfeld – Wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld ein 32 Jahre alter Bebraner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt worden.
Der Mann hatte am 22. Mai des vergangenen Jahres – dem Tag seines Geburtstags – mit dem Auto eines Bekannten auf dem Gelände der Jet-Tankstelle in Bebra rückwärts zwei Motorräder umgefahren und wollte dann von der Unfallstelle fliehen.
Dabei gefährdete er eine Frau, die sich vor das Auto gestellt hatte, um so die Flucht zu verhindern. Bei der als Zeugin vor Gericht erschienenen Frau handelte es sich um die Besitzerin eines der beiden beschädigten Motorräder. An ihrem Fahrzeug war ein Schaden in Höhe von 3000 Euro entstanden. Das Zweirad ihres Freundes musste für 1800 Euro repariert werden.
Bei der Flucht von der Unfallstelle habe der 32-Jährige die Verletzung eines Menschen billigend in Kauf genommen, hatte Richterin Christina Dern in ihrer Urteilsbegründung erklärt. Auch wenn die Zeugin selbst davon ausgegangen war, dass sie der 32-Jährige beim Anfahren nicht habe verletzen wollen, wertete das Gericht dies anders.
Das Überwachungsvideo der Tankstelle habe ein sehr zügiges Anfahren gezeigt. Und da der Mann noch nie einen Führerschein besessen habe, sei die Zeugin alleine schon deswegen erheblich gefährdet gewesen.
Die beiden Schöffen und die Richterin folgten mit dem Urteil nicht den Forderungen von Staatsanwalt Lang. Dieser hatte nach der Beweisaufnahme keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch den Angeklagten mehr erkennen können. Er forderte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze á zehn Euro).
Auch Rechtsanwalt Christian Kusche schloss sich als Verteidiger des Angeklagten den Ausführungen des Staatsanwalts an.
Nicht jedoch das Gericht. Die Freiheitsstrafe gegen den 32-jährigen Bebraner wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem darf der Angeklagte einen Führerschein erst nach Ablauf einer Sperrfrist von zwei Jahren machen. Innerhalb der kommenden zwei Jahre muss der 32-Jährige zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. (Mario Reymond)