Ehrenamtlicher Betreuer wurde misstrauisch
Tatort Altenheim: Personal soll Geld von Konto gestohlen haben
Eine Pflegerin aus einem Altenheim musste sich vor Gericht Verantworten. Die Personal-Angehörige soll unbefugt Geld von einem Konto gestohlen haben.
Bad Hersfeld – Weil sie mehrfach unberechtigt Geld vom Konto einer von ihr gepflegten Seniorin abgehoben haben soll, musste sich jetzt eine 44-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bad Hersfeld verantworten.
In der Anklageschrift waren zunächst 19 einzelne Handlungen von Juli 2018 bis Juli 2019 mit einer Gesamtsumme von rund 17.000 Euro aufgelistet. Verurteilt wurde die Frau schließlich wegen Computerbetrugs in nur vier Fällen, zu denen Fotos vorlagen, auf denen das Schöffengericht am Amtsgericht Bad Hersfeld die Angeklagte identifizierte.
Die ehemalige Pflegedienstmitarbeiterin aus Bad Hersfeld, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe auch ihren Job im Altenheim verloren hatte, bestreitet die Taten. „Ich war das alles gar nicht“, hatte sie gleich zu Beginn der Verhandlung gesagt.
Angeklagte streitet Taten ab und soll von Doppelgängerin gesprochen haben
Gegenüber ihrer Vorgesetzten soll sie von einer Doppelgängerin gesprochen haben, wie diese nun im Zeugenstand berichtete. Weitere Erklärungen dazu gab die Angeklagte allerdings nicht ab.
Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen der ehrenamtliche Betreuer der heute 78-Jährigen, der auch das Vermögen der gesundheitlich eingeschränkten Seniorin verwaltet. Aufgefallen seien die mutmaßlich unberechtigten Abhebungen allerdings erst nach gut einem Jahr, weshalb kaum noch Lichtbilder des Geldinstituts vorlagen.
Bei den einzelnen Abhebungen, für die sich die Angeklagte unbemerkt die EC-Karte und die PIN der Geschädigten besorgt haben soll, handelt es sich um Beträge zwischen 300 und 1000 Euro. Die PIN habe die alte Dame im Portemonnaie aufbewahrt, so der Betreuer.
Auf Fotos war ein Namensschild des Altenheims zu erkennen
Weil viele Abhebungen an einem Automaten nahe ihres Arbeitsplatzes getätigt wurden und ein Namensschild des Altenheims erkennbar war, war die Kriminalpolizei mit den Fotos ebendort aufgetaucht, wo die Chefin und eine weitere Kollegin sie gleich identifizierten. Dass die Abhebungen just begannen, als die Angeklagte in den Wohnbereich der Geschädigten wechselte, und mit dem Rauswurf endeten, war für die Staatsanwältin ein weiterer Beweis für die Schuld der 44-Jährigen.
„Sie haben das Vertrauen missbraucht und ihr Arbeitsverhältnis ausgenutzt“, so Richterin Silvia Reidt, die die bisher unbescholtene Frau zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilte, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Sie muss zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und es wurde die Einziehung von rund 4000 Euro beantragt. Die Verteidigerin hatte Freispruch beantragt. (Nadine Maaz)