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Vier Monate Haft für Hitlergruß: 40-Jähriger in Bad Hersfeld zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Von: Mario Reymond

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Das Gebäude des Amtsgerichts in Bad Hersfeld.
eil er am 17. Mai 2022 auf der Dudenstraße in Bad Hersfeld mehrfach den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß in die Luft gestreckt und dabei auch „Sieg Heil“ gerufen hatte, musste sich ein heute 40 Jahre alter Bad Hersfelder vor Strafrichter Elmar Schnelle am Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten. © Carolin Eberth

Für das Zeigen des Hitlergrußes ist ein 40-Jähriger in Bad Hersfeld zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bad Hersfeld – Weil er am 17. Mai 2022 auf der Dudenstraße in Bad Hersfeld mehrfach den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß in die Luft gestreckt und dabei auch „Sieg Heil“ gerufen hatte, musste sich ein heute 40 Jahre alter Bad Hersfelder vor Strafrichter Elmar Schnelle am Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten.

Der Beschuldigte – der keinen Rechtsanwalt als Beistand hatte – erklärte, dass er an diesen besagten Nachmittag keinerlei Erinnerungen mehr habe. „Ich hatte für zwei, drei Stunden einen Blackout“, berichtete er. Das sei darauf zurückzuführen, dass er sich wieder einmal über das Ordnungsamt geärgert und dann zu einer Flasche Korn gegriffen habe. „Aus Frust habe ich diese Flasche in 30 Minuten geleert“, brachte der 40-Jährige zu seiner Verteidigung vor.

Die wegen seines Verhaltens herbeigerufenen Polizeibeamten hatten ihn umgehend ins Röhrchen pusten lassen – mit dem Resultat von 1,87 Promille Atemalkohol. Trotz dieses enormen Wertes mochte Richter Schnelle den angeführten Blackout nicht gelten lassen. Der 40-Jährige sei sehr wohl noch in der Lage gewesen, durch die Stadt zu gehen und die verfassungswidrigen Aktionen und Aussprüche zu tätigen. „Ich weiß es nicht mehr, kann es aber auch nicht ausschließen“, entgegnete der Angeklagte. Seit diesem Vorfall habe er dem Alkohol auf jeden Fall abgeschworen.

Der 40-Jährige, der momentan Arbeitslosengeld II bezieht und in einer städtischen Unterkunft lebt, durfte auf Vorschlag von Richter Schnelle, der sich zuvor mit der Staatsanwaltschaft ausgetauscht hatte, mit Blick auf seine Geldnot zwischen einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe wählen. Der 40-Jährige entschied sich für die Haftstrafe. Richter Schnelle sprach schlussendlich eine viermonatige Freiheitsstrafe aus, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem 40-Jährigen wird ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Eine Geldauflage von 300 Euro muss der Verurteilte in zehn Monatsraten über 30 Euro an die Heilsarmee Deutschland überweisen. Wegen des Alkoholkonsums vor der Tat hatte das Gericht die verminderte Schuldfähigkeit erkannt.

Bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen behält sich das Gericht vor, die Bewährung zu widerrufen und die Haftstrafe zu vollstrecken. (Mario Reymond)

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