Traktoren droht bald Kfz-Steuer

Der Bundesrechnungshof hat sich für die Abschaffung der Steuervorteile für landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgesprochen.
Hersfeld-Rotenburg – Sollte das Finanzministerium der Forderung folgen, fiele neben den grünen Nummernschildern, mit denen etwa Traktoren als steuerbefreit gekennzeichnet werden, gegebenenfalls auch die Agrardieselvergütung von 21,48 Cent pro Liter weg. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer sind die Sonderregelungen überholt und nicht mehr zielführend. Sie widersprächen zudem einer nachhaltigen und klimafreundlichen Weiterentwicklung des Steuerrechts.
Im Kreis Hersfeld-Rotenburg sind laut Hauptzollamt Gießen insgesamt 5990 Fahrzeuge steuerfrei zugelassen, davon 5345 in der Landwirtschaft, weitere 466 bei Feuerwehr und Rettungsdienst, 72 für den kommunalen Wegebau, 71 im Linienverkehr, 27 für die Straßenreinigung und neun bei Schaustellern.
Kfz-Steuer für Traktoren? Vertreter der heimischen Landwirtschaft haben für den Vorstoß kein Verständnis
Vertreter der heimischen Landwirtschaft haben für den Vorstoß kein Verständnis. Die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbands Hersfeld-Rotenburg, Anke Roß, verweist auf den starken Anstieg der Dünger- und Dieselpreise infolge des Ukraine-Kriegs. Da der Wegfall von Steuervergünstigungen an die Verbraucher weitergegeben werden müsste, wäre laut Roß wohl ein weiterer Anstieg der Lebensmittelpreise die Folge.
Wenngleich die Kfz-Steuereinnahmen laut Finanzministerium nicht zweckgebunden sind, werde daraus der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur mitfinanziert. Die werde von Traktoren aber kaum in Anspruch genommen, argumentiert Anke Roß: „Die meisten Einsatzstunden leisten sie auf Acker und Wiese oder im Wald“. Mangels praxistauglicher Alternativen sei die Landwirtschaft bislang zudem auf den Dieselmotor angewiesen.
Kfz-Steuer für Traktoren könnte zusätzliche Kosten von bis zu mehreren Tausend Euro im Jahr bedeuten
Als weiteren Mosaikstein, der den Strukturwandel beschleunigen würde, bezeichnet Kreislandwirt Horst Taube den Rechnungshof-Vorstoß. Je nach Betriebsgröße und Fahrzeug-Zahl entstünden zusätzliche Kosten von mehreren Tausend Euro pro Jahr, fürchtet der Landwirt aus dem Bebraer Stadtteil Blankenheim.
Taube merkt zudem an, dass mit der Steuerbefreiung auch eine Nutzungsbeschränkung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Arbeiten verbunden ist. Wer seine Traktoren etwa auch im Auftrag von Bauunternehmen einsetze, zahle schon jetzt Kfz-Steuer und dürfe diese nicht mit der Führerscheinklasse T fahren, sondern benötige einen Lkw-Führerschein. (Jan-Christoph Eisenberg)
Der Bundesrechnungshof hat jüngst den Abbau von Steuervergünstigungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge gefordert. Auch das Landvolk Göttingen sieht das kritisch.