„Die Istanbul Konvention gilt seit dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes, das über dem Landesrecht steht, und zugleich weiterhin als Internationales Recht, das eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordern kann“, machte Freudenberg deutlich, dass es sich bei der Konvention nicht um eine bloße Absichtserklärung handelt, sondern um geltendes Recht.
„Jede Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung“, machte Freudenberg deutlich und wies darauf hin, dass die Konvention auch auf weitere besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, also auch Jungen, und Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung als der heterosexuellen, also homosexuell, transgender oder allgemein queer (LSBTQ), aus geweitet werden sollte. Besonders schutzbedürftig seien zudem Seniorinnen und Migrantinnen.
Einrichtungen zum Schutz und zur Beratung müssten barrierefrei zugänglich sein, betonte Freudenberg. Dolmetscher müssten zur Verfügung stehen, damit auch Betroffene, die nicht deutsch sprechen, verstanden werden.
Sichere Finanzierung
Ganz zentral, so Freudenberg, sei die auskömmliche flächendeckende Finanzierung der Schutzeinrichtungen, wie Frauenhäuser oder Schutzwohnungen. Diese Finanzierung sei noch immer nicht gesetzlich verankert, sei also im Bereich der freiwilligen Leistungen. Sabine Schütt-Dörrbeck vom Verein „Frauen helfen Frauen“ machte deutlich, wie groß der Zeitaufwand sei, Jahr für Jahr Geld einzuwerben. Diese Zeit fehle dann für die eigentliche Arbeit mit den betroffenen Frauen.
Immerhin gebe es im Kreis Hersfeld-Rotenburg, so machten Vertreterinnen des Frauenhauses deutlich, feste Vereinbarungen mit dem Kreis und der Stadt Bad Hersfeld, sodass diese Zahlungen verlässlich seien. Außerdem wurde kürzlich eine Vereinbarung mit den Kommunen, von denen einige sich bisher noch gar nicht an der Finanzierung des Frauenhauses beteiligt hatten, getroffen, in der die Pro-Kopf-Beiträge festgesetzt wurden.
Die Landtagsabgeordnete Kaya Kinkel (Grüne) wies darauf hin, dass das Land seinen Beitrag für die Frauenhäuser um zwei Millionen Euro erhöht habe.
Schutzambulanz
Nötig sei, so Freudenberg, die Möglichkeit zu einer anonymen Beweissicherung und Beratung. Der Erste Kreisbeigeordnete Dirk Noll kündigte an, dass Gespräche zur Einrichtung einer Schutzambulanz für Gewaltopfer geführt würden. Die nächste Ambulanz gibt es in Fulda. Besonders wichtig sei, darin waren sich Freudenberg und die aktiven Frauen vor Ort einig, die Täterarbeit. Denn nur, wenn mit den Tätern gearbeitet werde, könnten Wiederholungstaten und Eskalationen verhindert werden. Das bisherige Angebot, eine Sprechstunde einmal im Monat, sei ein Witz, kritisierte Maren Colton von Pro Familia. Sie kritisierte zudem, dass die Justiz das Recht der Väter auf Umgang mit ihren Kindern höher bewerte, als den Schutz der Mütter und der Kinder. Colton forderte eine verpflichtende Fortbildung für Richter.
Gut aufgestellt ist der Kreis Hersfeld-Rotenburg dagegen bei der Netzwerkarbeit. Der runde Tisch gegen Gewalt an Frauen trifft sich inzwischen wieder regelmäßig, Dort geht es auch um Hochrisikofälle, also Maßnahmem zum Schutz von besonders gefährdeten Frauen und ihren Kindern.
Freudenberg empfahl zudem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle als Stabsstelle.