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Landecker Berg bei Oberlengsfeld soll zum Naturschutzgebiet werden

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Von: Jan-Christoph Eisenberg

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Thront über den Häusern von Oberlengsfeld: Der Landecker Berg soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Thront über den Häusern von Oberlengsfeld: Der Landecker Berg soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. © Jan Christoph Eisenberg

Der Landecker Berg zwischen Schenklengsfeld, Friedewald und Hohenroda soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Schon vor geraumer Zeit hatte Hessen Forst die Staatswaldflächen auf dem Tafelberg, der zu den nördlichsten Ausläufern der Rhön zählt, aus der Nutzung genommen.

Schenklengsfeld – Derartige Kernflächen über 100 Hektar werden auf Beschluss der Landesregierung nun als Naturschutzgebiete ausgewiesen und in großen Teilen ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Am Landecker umfassen die Pläne rund 647 Hektar.

Mit 14 Orchideen- sowie zahlreichen Vogel- und Fledermausarten ist die 510 Meter hohe Erhebung bereits jetzt wegen ihrer besonderen naturschutzfachlichen Bedeutung vollständig als europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet) sowie der Ostteil auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Kassel sieht nun die Einteilung des gesamten Berges in eine aus Staatswaldflächen bestehende Kernzone sowie private und kommunale Grundstücke umfassende Pflegezone vor, welche weiterhin – mit Einschränkungen – extensiv bewirtschaftet werden dürfen. Betreten werden darf das Naturschutzgebiet später nur noch auf ausgewählten Wegen. Ausnahmen sind jedoch für die traditionellen Pfade zur Burgruine Landeck vorgesehen, wo auch weiterhin Gottesdienste möglich sein sollen. Die Trinkwassergewinnung soll laut Entwurf des Regierungspräsidiums ebenfalls erlaubt bleiben.

Die Schutzhütte Oberlengsfeld liegt unmittelbar an der Grenze, jedoch außerhalb des geplanten Schutzgebiets. Auf einem Grundstück in der angedachten Pflegezone betreibt die Gemeinde Schenklengsfeld allerdings die Wasserversorgungsanlage „Quelle Ehrtal“ und wird daher bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur als sogenannter Träger öffentlicher Belange, sondern auch als betroffener Eigentümer und Bewirtschafter angehört. Sie darf bis zum 12. Mai eine Stellungnahme abgeben.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeindeparlaments am Donnerstagabend im Hilmerser Dorfgemeinschaftshaus stand ein entsprechender Textentwurf, laut dem die Kommune keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Schutzgebietspläne habe, sofern ihr schriftlich bestätigt werde, dass die Quellsammelstränge im Ehrtal auch in der künftigen Pflegezone erneuert werden dürfen. Ferner sollten der Erhalt weiterer Wege für die touristische Nutzung und den Zugang zur Ruine vorgeschlagen und die Kosten für die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets für die Quelle Ehrtal ermittelt werden. Dieser Beschlussvorlage wurde von den Mandatsträgern aber einstimmig abgelehnt.

Tanja Hartdegen (SPD) hatte vor der Abstimmung angemerkt, dass mehrere Belange der Gemeinde vom RP bereits im Verordnungsentwurf berücksichtigt seien. Dessen Inkrafttreten lasse sich durch das ablehnende Votum nicht verhindern. Bürgermeister Carl Christoph Möller sprach von einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung: „Wir hätten uns gewünscht, von Anfang an eingebunden zu werden.“

Konkrete Bedenken oder Anregungen an die Behörde formulierte das Gemeindeparlament am Donnerstag allerdings nicht.

Die Verwaltung werde jedoch anhand der in den Ausschüssen thematisierten Kritikpunkten eine ablehnende Stellungnahme formulieren, kündigte Möller auf Nachfrage an.

(Jan-christoph Eisenberg)

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