Mit gemischten Gefühlen sehen die Umweltschützer die Osterfeuer, nicht nur wegen der Feinstaubbelastung. Der Nabu und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises weisen darauf hin, dass bei Osterfeuern der Artenschutz beachtet werden muss. Häufig nisten Vögel in den Holzstapeln.
Amphibien, Reptilien, Insekten oder kleine Säugetiere wie Mäuse und Igel nutzen den Holzhaufen als Unterschlupf und Rückzugsort. Daher müssen vor allem ältere Holzhaufen unmittelbar am Tag des Feuers vorsichtig umgeschichtet werden, mahnen die Naturschützer. „Das gibt den Tieren die Chance, rechtzeitig zu flüchten“, sagt Franziska Mehlhorn von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.
„In unserer ausgeräumten Landschaft sind Totholzhaufen attraktive und wichtige Lebensräume für Insekten und Amphibien. Aber auch Vögel wie Rotkehlchen und Zaunkönig und Säugetiere wie Igel und Wiesel sind hier zu finden“ erklärt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Auch er bittet darum, das Schnittgut erst kurz vor dem Entzünden aufzustapeln oder vorher vollständig umzuschichten.
Diese Handlungsweise entspreche den rechtlichen Vorgaben des Artenschutzes. Ältere Haufen aus dem vorherigen Jahr sollten dagegen nicht mehr angerührt und als Lebensraum dauerhaft erhalten werden.
Grundsätzlich sei es besser, Schnittholz und Reisig nicht zu verbrennen, sondern in der Landschaft zu belassen, so der Biologe Eppler, denn es biete es einen guten Unterschlupf für viele Vögel und Kleintiere. Ungenutzte „Naturecken“ mit Nischen wie Reisighaufen, aber auch Laub- und Steinhaufen, Trockenmauern, Schmetterlingswiesen und offenen Lehmstellen, würden vielen Arten Nahrung und Unterschlupf bieten.
Wer den Winter „auch eine Nummer kleiner“ vertreiben will, der kann im eigenen Garten auch ohne Genehmigung, aber mit der nötigen Vorsicht eine Feuerschale entzünden. Verbrannt werden dürfen sonst aber nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang Erzeugnisse vom eigenen Grund und Boden, erinnert der stellvertretende Kreisbrandinspektor Martin Orf.
(Kai A. Struthoff)
An folgenden Orten brennen nach Informationen der Kreisverwaltung und der Leitstelle am langen Feiertagswochenende die Osterfeuer:
Donnerstag, 14. April: Unterneurode, Gehau Feuerwehrgerätehaus
Samstag, 16. April: Bebra, Sportplatz Braach, Oberbreitzbach, Lengers Festplatz, Ronshausen, Bebra Breitenbach, Rotenburg-Mündershausen, Sportplatz Blankenheim, Sportplatz Rockensüß, Cornberg, Konrode, Gersdorf, Solz, Wildeck-Hönebach, Ronshausen-Machtlos
Sonntag, 17. April: Biedebach, Raboldshausen, Sportplatz Lispenhausen, Königswald
Der Brauch des Osterfeuers geht vermutlich bereits auf heidnische Zeiten zurück. Das Feuer als Symbol des Lichts und der Wärme sollte den Winter vertreiben. Schon im 8. Jahrhundert gab es kirchliche Bezüge. So wird zum Beginn der Liturgie der katholischen Kirche in der Osternacht ein kleines Feuer entfacht, das Osterfeuer. Daran wird die Osterkerze entzündet und in die Kirche getragen. Es gibt viele regionale Bräuche und es dient auch dem geselligen Zusammensein.