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Polizei stoppte nicht verkehrstauglichen Transport auf der Autobahn bei Friedewald

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Von: Mario Reymond

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Halt: Dieser völlig verkehrsuntaugliche Strohtransport ist von Beamten der Autobahnpolizei am vergangenen Dienstag auf der A 4 zwischen Hönebach und Friedewald aus dem Verkehr gezogen worden.
Halt: Dieser völlig verkehrsuntaugliche Strohtransport ist von Beamten der Autobahnpolizei am vergangenen Dienstag auf der A 4 zwischen Hönebach und Friedewald aus dem Verkehr gezogen worden. © Polizei/NH

Die Autobahnolizei hat am Dienstag um 11.40 Uhr auf der Autobahn 4 zwischen Hönebach und Friedewald einen auffälligen Strohtransport aus Thüringen gestoppt

Friedewald/Hönebach – Der Lastwagen samt Anhänger war den Beamten der Autobahnpolizei aus Bad Hersfeld aufgefallen, da er ihnen augenscheinlich zu hoch und zu breit erschien. Daraufhin nahmen die Beamten eine Kontrolle. Zudem schaukelte das Gespann aufgrund des starken Windes bedrohlich hin und her. An Steigungsstrecken verringerte sich die Geschwindigkeit des Strohtransports auf gerade einmal 40 Stundenkilometer.

Beim Vermessen des Gespanns durch die Polizisten bestätigte sich deren Verdacht. Das Fahrzeug war mit 4,12 Metern zu hoch und mit 2,78 Metern zu breit. Erlaubt sind auf Autobahnen Lastwagen mit einer Höhe von maximal 4 Metern und einer Breite von 2,55 Metern. Nur mit entsprechenden Ladungsträgern (Comntainer, Auflieger) dürfen Lastwagen maximal drei Meter breit sein. Weiterhin waren sämtliche Sicherungsgurte und -planen verschlissen.

Um eine weitere Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmer auszuschließen wurde dem Fahrer des Gespanns noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren gegen den Firmeninhaber eingeleitet. Diesen erwartet nun ein Bußgeld im hohen dreistelligen Bereich.

Bei der Vermögensabschöpfung wird die Summe festgelegt, die der Unternehmer hätte eigentlich aufbringen müssen, wenn er seine Ladung mit einem verkehrstauglichen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Fahrzeug hätte transportieren lassen.

Eine Weiterfahrt für das kontrollierte Gespann ist erst möglich, wenn der Firmeninhaber für eine Teilumladung der Strohballen gesorgt, sowie neue Sicherungsmittel beschafft hat, teilt die Autobahnpolizei mit.

Von Mario Reymond

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