Verwaltungsgericht weist Klage des Trägervereins ab
Klage abgewiesen: Türen des Kindergartens Kaloku bleiben geschlossen
Rotenburg/Kassel. Die Türen des Rotenburger Kaloku-Kindergartens bleiben geschlossen. Das Verwaltungsgericht Kassel hat jetzt eine Klage des Betreibers abgewiesen.
Dem Trägerverein der Einrichtung war im April 2010 wegen Gefährdung des Kindeswohls und Missachtung der Elternrechte die Betriebserlaubnis entzogen worden. Dagegen hatte der Verein geklagt.
Video aus dem Archiv: Kaloku wieder vor Gericht
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Mit seiner Klage gegen den sofortigen Vollzug der Schließung war der Betreiber bereits früher gescheitert. Das Gericht ist der Auffassung des zuständigen Ministeriums gefolgt und hat den Widerruf der Betriebserlaubnis durch die Behörde bestätigt, heißt es in einer Presseinformation des Verwaltungsgerichts. Die mündliche Verhandlung hatte bereits am 10. August stattgefunden, das Urteil wurde erst jetzt gefällt. Beim Hessischen Veraltungsgerichtshof könne Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, der Betreiber habe es zugelassen, dass erzieherische Entscheidungen nicht auf fachlicher Ebene getroffen worden seien, sondern mittels wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden, zum Beispiel mithilfe sogenannter Huna-Techniken, einer esoterischen Interpretation der alten schamanisch geprägten Naturreligion Hawaiis mit psychologischen, religiösen und magischen Elementen. So seien erzieherische Fragen „ausgependelt“ worden und man habe mit „besprochenen Salzen“ Einfluss auf die Befindlichkeit der Kinder zu nehmen versucht. Eine von derart hoffnungslosen Einschätzungen getragene Erziehung sei geeignet, das Wohl der Kinder zu gefährden.