1. Startseite
  2. Lokales
  3. Rotenburg / Bebra
  4. Rotenburg (an der Fulda)

Braacher fühlen sich von Funkmast-Bauprojekt überrumpelt

Erstellt:

Von: Silke Schäfer-Marg

Kommentare

Braacher Bürger bei ihrem Treffen am Sonntag auf dem Baugelände, auf dem ein neuer Mobilfunkmast errichtet werden soll.
Sie sind nicht einverstanden: Braacher Bürger hatten sich am Sonntag getroffen und diskutierten über den Bau eines Mobilfunkmastes. © Silke Schäfer-Marg

Von Weihnachtsfrieden ist im Rotenburger Stadtteil Braach derzeit nichts zu spüren. Im Gegenteil. Schuld ist der Bau eines neuen Mobilfunkmastes.

Braach – Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern ist empört, weil seit einigen Tagen Baumaschinen auf einer Wiese oberhalb der Hochstraße eingesetzt werden, um das Fundament für den Mobilfunkmast herzustellen. Der Mast soll noch in dieser Woche aufgestellt werden.

Zufahrtsstraßen und Hofeinfahrten verdreckt und dazu keine Information, was auf dem Gelände eigentlich passiert – so hatte sich das Geschehen Ende vergangener Woche in Braach dargestellt. Erste Erläuterungen hatte Anwohnerin und Stadtverordnete Eva Pippert schließlich über Bürgermeister Christian Grunwald eingeholt.

Am Sonntagmorgen kam es zu einem Treffen von Braacher Bürgern und Landwirten auf dem Gelände. Sie sind erbost. Maik Klöpfel etwa, weil die Baufirma über seine Grünflächen gefahren war und sie beschädigt habe – ohne Kontaktaufnahme. Er hatte auch die Wiese gepachtet, auf der nun ein etwa 30 Meter hoher Funkmast errichtet wird. Der Eigentümer, ein Rotenburger Bauunternehmer, hatte laut Klöpfel das Pachtverhältnis kurzfristig gekündigt und dafür eine Ausgleichszahlung geleistet. Dass aber seine angrenzenden Flächen beschädigt werden könnten, war von keiner Seite vorab an ihn herangetragen worden.

Jörg Schäfer, der Kreisbauernverbandsvorsitzende, der ebenfalls zu dem Treffen erschienen war, empfahl betroffenen Landwirten eine kostenlose Rechtsberatung durch seinen Verband. Eventuell könne man bei der Baufirma eine Ausgleichszahlung erstreiten.

Was die Braacher richtig wütend macht, ist die fehlende Kommunikation. Niemand sei vorab über das Projekt informiert worden, hieß es in der Debatte auf der nicht mehr grünen Wiese. Von „Nacht- und Nebel-Aktion“ war die Rede.

Die Betroffenen wissen inzwischen, dass sie gegen den Bau des Mastes praktisch nichts tun können. Es handelt sich rechtlich um einen privilegierten Bau im Außenbereich – siehe weiter unten. Er soll dazu dienen, das hinter einem Hügel liegende Nachbardorf Atzelrode endlich ausreichend mit Mobilfunk zu versorgen.

Die Braacher sind auch nicht gegen eine ausreichende digitale Infrastruktur und wollen natürlich, dass alle Bürger gut versorgt sind. Allerdings hätten sie sich den Standort näher am Waldrand gewünscht, ein bisschen unscheinbarer jedenfalls. Nun werde der Funkmast für alle „wie ein Stinkefinger“ über dem Dorf stehen, sagt Jörg Hafermas. Eine frühzeitige Verhandlung über den Standort zwischen Braachern, Behörden und Mastbetreiber hätte den Ärger verhindern können, sind sie sich sicher. Bürgermeister Christian Grunwald verweist auf den besonderen Status des Funkmastbaus. Die Stadt sei im Juni in den für privilegierte Bauvorhaben üblichen Prozess durch das Kreisbauamt eingebunden worden. Eine Widerspruchsmöglichkeit ergab sich dabei nicht. Der Magistrat habe deshalb zugestimmt und das Protokoll mit der Entscheidung – wie üblich – an den Ortsbeirat weitergeleitet.

Warum ein Standort oberhalb von Braach Atzelrode versorgen soll, war für einige Beteiligte nicht nachvollziehbar. Sendemasten übertragen Nachrichten über elektromagnetische Wellen. Die strahlen in der Regel nicht direkt senkrecht nach unten sondern gebündelt in eine Hauptstrahlrichtung. Über mögliche gesundheitliche Auswirkungen wird immer wieder diskutiert.

Immerhin: Die Straßenverschmutzung in Braach wurde am Montag beseitigt. Das wird nicht alle trösten.

Projekt dient öffentlicher Versorgung

Priviligierte Bauvorhaben im Außenbereich sind Bauvorhaben, die auf Flächen ohne Bebauungsplan entstehen können. Sie fallen unter eine Ausnahmerichtlinie. Im Fall Braach, weil es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Insgesamt gibt es acht Arten von privilegierten Vorhaben (§35 Absatz 1, Baugesetzbuch).

Von Silke Schäfer-Marg

Auch interessant

Kommentare