So würden sie die Fließgeschwindigkeit verringern und eine Gefahr für Wanderfischarten darstellen, da viele Anlagen nicht ausreichend technische Lösungen beim Fischschutz bereitstellen würden. Die EEG-Förderung soll daher an härtere Auflagen gekoppelt werden.
Verärgert darüber zeigt sich Dr. Ronald Steinhoff, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft hessischer Wasserkraftwerke. Er sagt: „In Deutschland haben wir 225.000 Wanderhindernisse in Flüssen. Nur drei Prozent davon stehen mit Wasserkraft in Zusammenhang.“
Breit angelegte wissenschaftliche Studien würden hingegen sogar zeigen, dass in kleineren Gewässern Wehre und Mühlgräben in der Kulturlandschaft positive Einflüsse auf den Fischbestand und damit auf die Gewässerökologie haben. Sie bieten den Fischen laut Steinhoff in Extremsituationen durch tiefe Mühlgräben Schutz und dienen der Grundwasserstabilisation.
Das Paradoxe an der Neuregelung: Auflagen wie der Rechen- und Fischschutz sorgen dafür, dass die Wasserkraftanlagen weniger Energie produzieren, als sie technisch könnten – und nun wird die Höhe der Leistung als Kriterium für die Ausschüttung von Fördergeld herangezogen.
Conny Haag-Lorenz hat viel Geld investiert, um zu sauberem Fuldawasser und zum Fischschutz beizutragen. Die Rotenburger Anlage filtert über 90 Prozent natürliches Schwimmgut, aber auch Müll aus der Fulda. Hinzu kommt, dass das Wehr für Fische durchgängig ist und diese über einen Fischaufstieg die Wasserkraftanlage umgehen können und dabei auch das Gefälle des Wehrs überwinden.
Die Kosten von 250.000 Euro für die Fischaufstiegsanlage musste die Betreiberin selbst zahlen.