Schwarzstorch durch neuen Erlass in Gefahr
Im neuen hessischen Windenergieerlass wird der Schwarzstorch nicht mehr als windkraftsensible Art bewertet und nicht mehr als kollisionsempfindlich eingestuft.
Hersfeld-Rotenburg - „Diese Bewertung ist naturschutzfachlich völlig haltlos und kann nicht hingenommen werden“, protestieren die beiden Ornithologen Arno Werner und Roland Dilchert, Länder- und Fachbeiräte des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI). „Das von den Grünen geführte hessische Umweltministerium verschleiert hier die Fakten auf Kosten des Artenschutzes. Der neue Windenergieerlass ist offensichtlich auf Druck der Windkraftlobby entstanden nach dem Motto „Die Windlobby bestellt, die Politik liefert“, kritisiert Arno Werner. „Der neue Erlass zeigt, dass der Natur- und Artenschutz in Hessen zunehmend vom Aussterben bedroht ist“, schimpft Roland Dilchert.

Der Schwarzstorch, der in Hessen nur noch mit etwa 60 Brutpaaren vorkomme, sei nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt, erläutert Werner. In der Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft aller staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands (LAG VSW 2015) werde der Schwarzstorch als besonders windkraftsensible Art eingestuft. Indem der neue Windenergieerlass hiervon abweiche, begebe er sich auch juristisch auf dünnes Eis. Das Landesamt für Umwelt in Brandenburg, welches bundesweit Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel dokumentiert und bearbeitet, habe 2020 zum Schwarzstorch in Hessen festgestellt, dass im europäischen Vogelschutzgebiet Vogelsberg der Brutbestand nach der schrittweisen Errichtung von 178 Windenergieanlagen von 14 bis 15 Brutpaaren (BP) in 2002 auf 5 BP im Jahr 2017 abgenommen habe, berichtet Werner.
„Klimaschutz ohne Natur- und Artenschutz macht keinen Sinn. Natur- und Artenschutz, Schutz der Wälder, der Wildtiere, der Lebensräume und des Klimas müssen in ökologischen Zusammenhängen und nicht isoliert betrachtet werden. Dazu ist das grün geführte Ministerium offensichtlich aus ideologischen Gründen nicht mehr in der Lage“, betonten Roland Dilchert und Arno Werner.
„Der Erlass nimmt offensichtlich aus rein politischen Gründen wesentliche ökologische und auch juristische Fakten nicht zur Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass der neue Windenergieerlass in Hessen gegen EU-Recht verstößt und nicht angewandt werden darf“, sagen die beiden Naturschützer und kündigen an, das gerichtlich klären zu lassen.
Sie fordern das hessische Umweltministerium auf, diesen naturschutzfeindlichen Windenergieerlass unverzüglich zurückzunehmen.