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Gefängnisstrafe gegen 48-jährigen Alheimer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

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Justitia Symbolbild
Justitia (Symbolbild) © Peter Steffen/dpa

Der Mann aus Alheim hat im Zeitraum von 2005 bis 2013 seinen minderjährigen Stiefsohn und seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht.

Alheim/Fulda – Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 20. September 2022 einen heute 48-jährigen Angeklagten wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der geständige Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2013 in Alheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) sowohl seinen Stiefsohn als auch seine Tochter, welche beide inzwischen erwachsen sind, mehrfach sexuell missbraucht hatte.

Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten konnte beiden Tatopfern eine umfangreiche und detaillierte Vernehmung in der Hauptverhandlung und damit ein erneutes Durchleben der Missbrauchserfahrungen erspart werden. Die Kammer hatte das als erheblich strafmildernd berücksichtigt.

Die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 1. März als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.  

(red/mag)

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