Die Bürgermeister der im Kreis betroffenen Kommunen sowie Vertreter der heimischen Landwirtschaft bewerten das Projekt und insbesondere das Vorgehen der Landesregierung bei der Umsetzung hingegen kritisch.
Für die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Anke Roß ist nicht nachvollziehbar, warum zur Stärkung der kulturhistorischen Bedeutung in diesem Ausmaß Flächen mit Einschränkungen belegt werden. „Auf hessischer Seite gab es keinen Todesstreifen, sondern es wurde bis an die Grenzsteine Land- und Forstwirtschaft betrieben“, verdeutlicht sie.
Wenngleich das Umweltministerium betont, dass Ackerbau und Forstwirtschaft in den Zonen II und III ohne neue Auflagen möglich bleiben, befürchtet die Geschäftsführerin sehr wohl Einschränkungen – nicht nur bei der Bewirtschaftung und Bejagung, sondern gegebenenfalls auch beim Bau von Viehunterständen oder der Lagerung von Siloballen am Feldrand. Für Betriebe, deren Flächen überwiegend in Grenznähe liegen, könne das existenzgefährdend sein.
Skeptisch blickt auch Hohenrodas Bürgermeister Andre Stenda auf das Projekt. Für die grundsätzlich begrüßenswerte Stärkung der Erinnerungskultur sei es wichtig, dass die ehemalige Grenze Besuchern nicht durch Schutzzonen vorenthalten werde, sondern weiterhin zugänglich bleibe. Wie seine Kollegen Daniel Iliev (Heringen) und Timo Heusner (Philippsthal) moniert er zudem, dass im Ursprungsentwurf weder die Belange des Kalibergbaus noch kommunale Vorhaben berücksichtigt gewesen seien.
Er habe den Eindruck, das Vorhaben sei vor der Landtagswahl als Prestigeprojekt durchgepeitscht worden, erklärt Heringens Bürgermeister Daniel Iliev. Das Grüne Band sei zwar „grundsätzlich eine Idee“, das Agieren der Landesregierung bezeichnet der Rathauschef allerdings als „höchst dilettantisch“
Philippsthals Bürgermeister Timo Heusner teilt die Kritik am Vorgehen der Landesregierung, die die Betroffenen zu spät einbezogen habe. Positiv bewertet der Rathauschef allerdings, dass im überarbeiteten Gesetzesentwurf auf die Belange der Marktgemeinde eingegangen worden sei. Ein geplantes Gewerbegebiet im Bimbacher Feld unmittelbar an der Landesgrenze an der Straße nach Unterbreizbach sei im Gesetzestext ebenso berücksichtigt wie ein mögliches Wohngebiet auf dem Lindig.
„Unterm Strich ist das Grüne Band eine gute Sache. Es müssen aber viele Aspekte hierbei beachtet werden. Also nicht nur die Aspekte der Kommunen, sondern auch der Fachverbände“, sagt Wildecks Bürgermeister Alexander Wirth. (Jan-Christoph Eisenberg)
Das Grüne Band Hessen besteht aus drei Zonen: Zur Zone I mit 437 Hektar im Kreis gehören bestehende Naturschutzgebiete oder Naturwald. 1017 Hektar im Kreis zählen zu Zone II: Flächen die auch Schutzstatus, etwa als Vogelschutzgebiet haben, oder extensiv bewirtschaftet werden. Zur Förderzone III zählen 408 Hektar, die für bislang keine Auflagen gelten. Sie sollen für die Durchgängigkeit freigehalten werden. Naturschutzmaßnahmen sind dort über freiwillige Vereinbarungen geplant.
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