Im Haushalt 2020 seien für die Reparatur 50 000 Euro veranschlagt gewesen und als Haushaltsrest in den Haushalt 2021 übertragen worden. Allerdings reiche diese Summe für die Arbeiten am Turm nicht aus. „Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 60 000 Euro, wobei das Gerüst, genau wie in 2007, den teuersten Kostenfaktor darstellt“, verdeutlicht Carl Christoph Möller. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit sei die Gemeinde verpflichtet, in Frage kommende Förderprogramme zu prüfen. In Betracht gezogen worden seien sowohl eine etwa zehnprozentige Förderung als auch eine 90-prozentige Förderung. Parallel seien die Planungen veranlasst worden. Im vergangenen Dezember habe die Gemeindevertretung beschlossen, die 90-prozentige Förderung für Projekte mit höherer Priorisierung einzusetzen. Das Gemeindeparlament hatte in dieser Sitzung Maßnahmen für das Programm Hessenkasse benannt (unsere Zeitung berichtete).
„Sofern der Haushaltsrest in Höhe von 50 000 Euro durch die Gemeindevertretung in das Haushaltsjahr 2023 übertragen wird, kann die Zehn-Prozent-Förderung beantragt werden und die Sanierungsarbeiten könnten nach Erteilung des Förderbescheides beginnen, wenn Handwerker verfügbar sind“, so der Rathauschef. Die Priorität der Gemeinde liege zur Zeit auf nachzuholenden Pflichtaufgaben, um Millionenstrafen zu vermeiden. „Die Pflichtaufgaben aus 2008 wurden in 2021 abgeschlossen. Nun folgen 2009 fortfolgende. Ich finde es schade, dass der Ortsbeirat mit dem Bürgermeister über die Presse kommuniziert. Allen Beteiligten ist die finanzielle Situation der Gemeinde Schenklengsfeld bekannt“, merkt Möller abschließend an.
Von Jan-Christoph Eisenberg