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18-Jähriger verursachte stark alkoholisiert Autounfall – Amtsgericht zeigt sich milde

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Von: Jenny Breiding

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Schild am Gebäude das Amtsgerichts Schwalmstadt
Der Prozess am Amtsgericht Schwalmstadt ging für den angeklagten 18-jährigen Schüler glimpflich aus. © Jochen Schneider

Weil er im August 2022 unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hatte, musste sich nun ein 18-Jähriger vor dem Jugendgericht in Schwalmstadt verantworten. Die Vorsitzende Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 500 Euro, die er an eine gemeinnützige Organisation spenden muss. Zudem erhielt er weiterhin eine Sperre von neun Monaten für die Neuzulassung seines Führerscheins.

Schwalmstadt - Wie der 18-jährige Schüler aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis vor Gericht unmittelbar einräumte, sei er im August vorigen Jahres unter starkem Alkoholeinfluss auf der Straße in Richtung Wiera rechts von der Fahrbahn abgekommen und habe sich dabei überschlagen. Das Auto, der private Pkw seiner Mutter, landete auf der Fahrerseite im Garten eines Anwohners. Weil er sein Handy im Auto nicht mehr fand, wählte er über den Display des Autos den Notruf. Verletzungen habe er glücklicherweise keine davon getragen, die Hecke und ein Tor auf dem Grundstück des Anwohners wurden jedoch derart beschädigt, dass dem Angeklagten eine Summe von circa 3000 Euro in Rechnung gestellt wurde. „Da war der Schutzengel aber sehr fleißig“, sagte der Staatsanwalt bei der Begutachtung der Fotos von Unfallort und -auto. Sichtlich ergriffen sah sich auch der Angeklagte noch einmal die Sachlage an.

Zum extremen Alkoholkonsum bei einem Fußballspiel und anschließender Kirmes an diesem Tag seien unangenehme Begegnungen hinzugekommen, sodass er sich betrunken ins Auto setzte und losfuhr, erzählte der 18-Jährige vor Gericht. In seinem Blut wurde noch in der Nacht des Unfalls ein Promillewert von 1,92 festgestellt. Am nächsten Morgen habe sich der Angeklagte unmittelbar beim Eigentümer des beschädigten Grundstückes entschuldigt, auch der entstandene Sachschaden sei bereits ausgeglichen. Der Grundstückseigentümer, der als Zeuge zur Verhandlung geladen war, bestätigte dies.

Die Jugendgerichtshilfe berichtete schließlich von den „absolut geordneten Familienverhältnissen“ des jungen Mannes und plädierte für das Jugendstrafrecht, weil der 18-Jährige sich noch in der Entwicklungsphase befinde und Schüler sei. Anwalt, Staatsanwalt und Richterin schlossen sich dem Plädoyer der Sozialarbeiterin, die durchweg positiv über den Angeklagten sprach, an. Dieser zeigte sich weiterhin sichtbar reuig. Bei einem Suchthilfeverein habe er sein Verhalten mittlerweile reflektiert und dem Alkohol abgeschworen. Die entstandenen Kosten wolle er seiner Mutter zurückzahlen, sobald er eine Ausbildung oder ein Studium absolviert habe. Auch sein Vorstrafenregister ist leer. All das rechnete die Richterin ihm während der Verhandlung hoch an. Ordentlich gekleidet und sehr aufmerksam beantwortete er die Fragen der Juristen, denen er nach Verhandlungsschluss eindeutig erleichtert einen schönen Tag wünschte. Von seinem Nebenjob muss er nun einen Betrag von 500 Euro spenden.

Von Jenny Breiding

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