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Attacke auf Security-Mitarbeiter bei der Salatkirmes

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Weil er einen Sicherheitsmitarbeiter auf der Salatkirmes (Archivfoto) attackierte, musste sich ein gerichtsbekannter 22-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Archiv
Weil er einen Sicherheitsmitarbeiter auf der Salatkirmes (Archivfoto) attackierte, musste sich ein gerichtsbekannter 22-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Archiv © Repro Markus Stübing

Ein 22-Jähriger aus dem Südkreis Schwalm-Eder wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3710 Euro verurteilt. Der Mann war 2022 alkoholisiert auf der Ziegenhainer Salatkirmes mit einem Sicherheitsmitarbeiter aneinander geraten.

Bei ihrer Rangelei trat der Angeklagte seinem Kontrahenten laut Staatsanwaltschaft heftig auf den Fuß und brach ihm auf diese Weise den Mittelfußknochen.

Was war passiert: Der Sicherheitsmitarbeiter warf den 22-Jährigen gegen 3 Uhr in der Nacht zu Kirmessamstag aus einem Seiteneingang aus dem Festzelt. „Er hatte versucht, Stress zu machen“, erläuterte der 35-Jährige vor Gericht. Danach habe dieser immer wieder versucht, in das Zelt zu gelangen und zu provozieren, berichtete der 35-Jährige weiter. „Ich stellte mich ihm in den Weg, es war eh kurz vor Feierabend.“

Der Angeklagte hingegen drückte den Sicherheitsmitarbeiter aus dem Weg, in der Folge eskalierte der Konflikt. Der 22-Jährige sei zusammen mit seiner Clique bekannt dafür, bei Veranstaltungen Streit zu suchen, hieß es in der Verhandlung. Dabei würden gezielt Personen aussucht, die dann abseits der Veranstaltung verprügelt würden, schilderte der Mitarbeiter. Ob der Angreifer ihm den Fuß mit Absicht gebrochen hatte, konnte der 35-Jährige nicht sagen. Die Folgen der Attacke sind jedenfalls langwierig, der Bruch sei kompliziert gewesen. Das Opfer musste vier Mal operiert werden. „Manchmal schmerzt der Fuß immer noch. Das dauert wohl 18 Monate bis er vollständig geheilt ist“, so der Sicherheitsmitarbeiter im Zeugenstand. Er kündigte im Gerichtssaal an, in einem weiteren Prozess Schmerzensgeld einzuklagen.

Der Angeklagte gab zu, dass es zum Streit zwischen ihm und dem Sicherheitsmitarbeiter gekommen sei. Die Schuld dafür sah er allerdings nicht bei sich.

„Wenn Sie so weitermachen, läuft das auf eine klassische Knastkarriere hinaus. Sie gehen schneller ins Gefängnis, als sie gucken können. Sie müssen aufhören, laufend auf Veranstaltungen die Leute zu vermöbeln“, befand der Staatsanwalt.

Die Richterin stimmte ihm da zu und empfahl dem Angeklagten, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. Es war bereits die fünfte Verhandlung gegen den 22-jährigen Täter wegen Körperverletzung. So hatte der junge Mann zum Beispiel im Oktober 2020 einen Kneipenwirt krankenhausreif geprügelt, nachdem er von diesem aus dem Lokal verwiesen worden war. (Philipp Knoch)

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