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Gericht verhängt Geldstrafe und ein Jahr Fahrverbot für Verkehrsrowdy

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Vor dem Amtsgericht Schwalmstadt in Treysa musste sich jetzt ein 33-Jähriger aus Freiburg im Breisgau verantwortet. Er hatte auf der A 5 einen anderen Autofahrer rechts überholt, war kurz vor ihm eingeschert und hatte ihn so zu einem riskanten Ausweichmanöver gezwungen.
Vor dem Amtsgericht Schwalmstadt in Treysa musste sich jetzt ein 33-Jähriger aus Freiburg im Breisgau verantwortet. Er hatte auf der A 5 einen anderen Autofahrer rechts überholt, war kurz vor ihm eingeschert und hatte ihn so zu einem riskanten Ausweichmanöver gezwungen. © Johannes Rützel

Vor dem Amtsgericht Schwalmstadt in Treysa musste sich jetzt ein 33-Jähriger aus Freiburg im Breisgau verantwortet. Er hatte auf der A 5 einen anderen Autofahrer rechts überholt, war kurz vor ihm eingeschert und hatte ihn so zu einem riskanten Ausweichmanöver gezwungen.

Treysa – Ein 33-Jähriger aus Freiburg im Breisgau musste sich vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Er überholte auf der A5 einen anderen Autofahrer rechts, scherte kurz vor ihm ein und zwang ihn zu einem riskanten Ausweichmanöver. Dafür muss der Verkehrssünder 8100 Euro Geldstrafe zahlen und seine Fahrerlaubnis für ein Jahr abgeben.

Die Tat des Freiburgers, der als Außendienstmitarbeiter bei einem hessischen Unternehmen arbeitet, wurde gut dokumentiert. Der Autofahrer, den der 33-Jährige überholte, hatte eine Dashcam im Auto installiert.

Angeklagter entschuldigt sich

Auf dem Video ist zu sehen, wie der Täter auf dem zweispurigen Autobahnabschnitt das weiße Auto des Zeugen rechts überholt. Nach dem Überholvorgang wechselt er sofort wieder auf die linke Spur, die Bremslichter seines Wagens leuchten auf.

Der 57-Jährige reagierte bei hoher Geschwindigkeit geistesgegenwärtig und wich auf die rechte Fahrbahnseite aus. Im weiteren Verlauf gestikulierte der 33-Jährige in Richtung des anderen Verkehrsteilnehmers.

Direkt zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte für sein Verhalten. Er habe damals familiär eine schwierige Zeit durchlebt. „Die Aktion war unbedacht und ein Riesenfehler. Ich weiß nicht, was mich geritten hat.“ Nachdem der 57-jährige Zeuge ein langsam fahrendes Auto überholt hatte, habe er sich provoziert gefühlt.

„Der Platz auf der rechten Spur war da. Das Auto hatte schon halb die Spur gewechselt und fuhr dann wieder auf die linke Seite. Vorher gab es auch schon Möglichkeiten, mich überholen zu lassen“, versuchte sich der Angeklagte zu erklären.

Richter kritsierte Überholmanöver

„Zwischen dem Überholvorgang des Zeugen und Ihrem lagen nur sechs Sekunden. Ich sehe nicht, wie man in kurzer Zeit so in Rage sein kann“, befand der Richter.

„Es war nicht meine Intention, einen Unfall zu verursachen“, beteuerte der Angeklagte. Er habe die Bremse nur kurz angetippt, um die Bremslichter aufleuchten zu lassen, aber nicht wirklich bremsen wollen. „Geschätzte drei Meter vor einem anderen Wagen einzuscheren und die Bremslichter aufleuchten zu lassen ist Nötigung und eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs“, sagte der Staatsanwalt, „besonders bei Tempo 135“.

Der Angeklagte, der schon mit 150 Kilometern pro Stunde in einer 80er-Zone geblitzt wurde, sei ein Musterbeispiel für grob rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr. Dem Urteil schloss sich der Richter an.

„Das Manöver war völlig unnötig. Damit haben Sie sich selbst und andere gefährdet. Es ist ein Wunder, dass dabei nichts Schlimmeres passiert ist“, sagte der Richter zum Angeklagten. (Philipp Knoch)

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