Revision im Teichprozess: Das Ziel ist der Freispruch

Es hatte sich bereits nach der Urteilsbegründung im sogenannten Teichprozess abgezeichnet. Nun ist es amtlich. Wie das Landgericht Marburg auf HNA-Anfrage mitteilt, wird es eine neue Verhandlungsrunde geben, dann in Frankfurt.
Neukirchen/Marburg – In dem Strafverfahren sei sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft Marburg Revision eingelegt worden, erklärte der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Marcus Wilhelm, gegenüber unserer Zeitung.
Klemens Olbrichs Rechtsanwalt Frank Richtberg bestätigte unsere Zeitung die Revision. Sein Ziel sei nach wie vor der Freispruch, so der Verteidiger.
Im Gegensatz dazu möchte die Staatsanwaltschaft Marburg offenbar nach wie vor die Verurteilung Olbrichs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung erreichen. Dieses Strafmaß hatte der Anklagevertreter im Februar in seinem Plädoyer gefordert.
Von diesem Antrag war das Gericht deutlich abgewichen und verurteilte den ehemaligen Bürgermeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 80 Euro.
„Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe wird die Staatsanwaltschaft diese auf Rechtsfehler überprüfen und entscheiden, ob die Revision fortgeführt wird“, erklärte Timo Ide, Sprecher der Staatsanwaltschaft Marburg.
Eine Revision ist juristisch betrachtet das letzte Mittel, mit dem ein Urteil noch verändert werden kann. Grundsätzlich würden Revisionsverfahren dazu dienen, das Urteil der Vorinstanz rechtlich zu überprüfen, erklärt der Pressesprecher des Landgerichts. Da das Landgericht Marburg die Berufungsinstanz war, ist das Oberlandesgericht Frankfurt für die Revision zuständig.
Der Unterschied der Revision zu einer Berufung besteht darin, dass ein Prozess nicht noch einmal mit allen Zeugen und Beweisen verhandelt wird – es geht nur um mögliche Rechtsfehler im Urteil. In der Regel erfolgt das Revisionsverfahren schriftlich.
Hat die Revision Erfolg, wird das Urteil an das Ausgangsgericht zurückverwiesen. In Olbrichs Fall wäre dann wieder das Landgericht Marburg zuständig. (Matthias Haaß)