Üstün meinte abschließend, es wäre vielleicht besser gewesen, Olbrich wäre nach dem Amtsgerichtsurteil nicht in Berufung gegangen.
Der Nebenklägervertreter des Vaters, Anwalt Dirk Gerlach, war der Ansicht, dass dem Angeklagten nicht abzunehmen sei, dass er das Versicherungsschreiben nicht gelesen hat. Er sagte zu Olbrich: „Natürlich kann man auch delegieren. Aber damit ist man nicht von der Verantwortung befreit.“ Die Gefahr sei auch ohne das Schreiben offensichtlich gewesen, meinte Gerlach – dann habe man noch ein Beachvolleyball-Feld und eine Grillhütte auf das Areal gebaut, was es noch gefährlicher gemacht habe.
Beide Nebenkläger machten klar, dass die Eltern weder auf Olbrich herumhacken wollen, noch einen Schuldigen suchen. „Es ist hier manchmal in den Hintergrund gerückt, was hier tatsächlich passiert ist und vor allem, warum es passiert ist“, sagte Dirk Gerlach. (Beatrix Achinger)
Das Marburger Landgericht hatte Klemens Olbrich am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 14 400 Euro verurteilt.
Die Strafe wurde auf 180 Tagessätze zu jeweils 80 Euro aufgeteilt. Das ist durchaus von Bedeutung, denn muss ein Verurteilter mehr als 90 Tagessätze zahlen, dann wird die Strafe im Strafregister vermerkt. Auswirkungen auf Obrichs Pension wird das Landgerichtsurteil nicht haben.
Wie der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) auf HNA-Anfrage mitteilte, sei in Fragen der Pension das Beamtenversorgungsgesetz und das Beamtenstatusgesetz maßgeblich. Dort steht, dass der Verlust der Altersbezüge erst bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr droht. Eine für Olbrich nicht nur abstrakte Gefahr, hatte doch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Strafe in dieser Höhe gefordert – auf Bewährung.
Wie geht es jetzt weiter: Klemens Olbrich und Verteidiger Frank Richtberg haben nach Informationen der HNA bereits nach der Verhandlungen gegenüber Pressevertreter eine Revision angekündigt. Die Verhandlung wäre dann vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft behielt sich eine Revision vor. Man werde die Urteilsbegründung zunächst genau prüfen. Formal muss die Revision laut Strafprozessordnung innerhalb einer Woche bei Gericht geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verkündung des Urteils.
Für den Hessischen Städte- und Gemeindebund ist der Teichprozess nach eigenen Angaben auf jeden Fall ein Präzedenzfall mit Auswirkungen auf andere Städte und Gemeinden mit ähnlichen Gewässern.
Beratungsangebote sowie Seminare des HSGB würden zeigen, dass durch den Prozess viel Verunsicherung vor Ort entstanden sei, erklärte Geschäftsführer Johannes Heger im Gespräch mit unserer Zeitung: „Maßgeblich ist die konkrete Situation vor Ort. Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine Begehung und Begutachtung zum Beispiel mit Bauamt, Ordnungsamt, Feuerwehr und Haftpflichtversicherung.“
Ratsam sei im Zweifelsfall auch die Einholung einer Fachexpertise, um auf mögliche spezifische Risiken hingewiesen zu werden und über Lösungen bis hin zu einer Einzäunung nachzudenken, rät Heger. (Matthias Haaß)
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