1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schwalmstadt

Schwalmstadt: Hutdiebstahl und Puddingklau landen vor dem Amtsgericht

Erstellt:

Kommentare

Wegen des Diebstahls von Puddingpulver muss sich ein Mann vor dem Amtsgericht in Schwalmstadt verantworten.
Wegen des Diebstahls von Puddingpulver muss sich ein Mann vor dem Amtsgericht in Schwalmstadt verantworten. © Matthias Haaß

Immer wieder landen vor dem Amtsgericht in Schwalmstadt Fälle, bei denen es um Diebstähle im Einzelhandel geht. Jüngst musste sich das Gericht mit einem gestohlenen Päckchen Pudding und in einem anderen Prozess mit einem Hutdiebstahl beschäftigen.

Treysa - Der Puddingklau wurde vertagt, weitere Zeugen sollen gehört werden. Beim Hutdieb gab es ein Urteil. Das Gericht verurteilte den Mann zu fünf Monaten Haft auf Bewährung.

Puddingklau

Das Amtsgericht Schwalmstadt muss in einem Diebstahlsprozess in die zweite Runde gehen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 41-Jährigen vor, ein Päckchen Pudding aus einem örtlichen Supermarkt gestohlen zu haben. Die Richterin schlug vor, das Verfahren einzustellen.

Das musste die junge Rechtsreferendarin nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft verneinen, da der Beschuldigte noch eine laufende Bewährungsstrafe hat. Die Bewährung des 41-Jährigen könnte nach einem eventuellen Schuldspruch verschärft oder widerrufen werden – dann müsste er wegen des Puddingdiebstahls in Haft.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe ganz normal eingekauft und das Puddingpulver in seiner Einkaufstasche vergessen. Ein Ladendetektiv habe ihn dann nach dem Bezahlen abgefangen. Einen Kassenbon habe er sich nicht geben lassen.

An dem Fortsetzungstermin werden der Ladendetektiv und ein Polizeibeamter aussagen.

Hutdiebstahl

Im anderen Prozess musste sich ein 30-jähriger Mann aus Herford (NRW) vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten, weil er aus einem Baumarkt zwei Lederhüte gestohlen hatte. Der Mann hatte sich die beiden Hüte unter die Jacke geschoben. Der Ladendetektiv sprach ihn an, nachdem er ohne zu bezahlen an den Kassen vorbeigegangen war.

Daraufhin versuchte der Dieb zu fliehen und wurde von einem Auszubildenden des Baumarkts festgehalten, der zufällig gerade neben der Eingangstür stand. Der 30-Jährige schlug um sich, riss sich los und traf den Azubi mit der Hand am Kopf und floh aus dem Baumarkt. Die Flucht war nur von kurzer Dauer. Auf einer nahegelegenen Grünfläche stellte die Polizei den Mann. Das Diebesgut hatte er auf seiner Flucht verloren. Der Baumarktmitarbeiter musste mit einer leichten Gehirnerschütterung ins Krankenhaus.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. Er habe nur einen Hut gestohlen, aber ansonsten sei alles so gewesen, wie in der Anklageschrift vorgetragen. Er war gerade auf Montage in der Schwalm, die Hüte seien für einen Kollegen bestimmt gewesen, erklärte der Angeklagte. Bei dem verletzten Baumarktmitarbeiter entschuldigte sich der 30-Jährige im Gerichtssaal. „Weiß ihr neunjähriges Kind, warum Sie heute hier sind? Wie bringen Sie ihrem Kind bei, dass es nicht klauen soll?“, fragte die Richterin den Familienvater.

Ein strafrechtlich unbeschriebenes Blatt war der Mann nicht. Schon einmal hatte ein Gericht den 30-Jährigen wegen Diebstahls verurteilt, die Geldstrafe hat er noch nicht vollständig abbezahlt. Das hatte jetzt Konsequenzen.

„Das war dem Angeklagten anscheinend keine Lehre“, befand der Staatsanwalt und plädierte auf eine Haftstrafe.

Dem folgte auch das Gericht und verurteilte den 30-Jährigen trotz des geringen Wertes der Beute zu einer fünfmonatigen Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. (Phlipp Knoch und Matthias Haaß) 

Auch interessant

Kommentare