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Einbruch auf ehemaligem Bundeswehrgebiet: „Es war wie im Film“

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Von: Jenny Breiding

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Amtsgericht Schwalmstadt: Für einen 34-Jährigen ging es um Einbruchsdiebstahl und vosätzliche Körperverletzung von Polizeibeamten.
Amtsgericht Schwalmstadt: Für einen 34-Jährigen ging es um Einbruchsdiebstahl und vosätzliche Körperverletzung von Polizeibeamten. © Jochen Schneider

Weil er gemeinsam mit einem Bekannten im Mai 2021 geldbringende Kupferkabel und -rohre aus einer Halle auf dem ehemaligen Bundeswehrgebiet in Schwalmstadt zu stehlen versuchte, musste sich kürzlich ein 34-jähriger Mann aus Bad Wildungen vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten.

Schwalmstadt – Da der zweite Angeklagte nicht erscheinen konnte, trennte die Vorsitzende des Gerichts die Verfahren. Der 34-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt – diese konnte jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden. „Das war wie im Film“, sagte der Angeklagte immer wieder, während er mit Händen und Füßen beschrieb, was damals passiert war.

Als die Polizei am 29. Mai 2021 die Halle umstellt hatte, habe er nicht mehr klar denken können. Arbeitslosigkeit, Drogen und Trennung seien ihm zum Verhängnis geworden und hätten ihn in eine sehr misslichen Lage gebracht, erzählt er sichtbar betroffen. Ohne festen Wohnsitz und einen strukturierten Alltag fehlte ihm die Perspektive.

Sein Komplize habe ihm damals versichert, dass er wisse, wie man an Geld komme. So planten die beiden den Einbruch. Vor allem Kupferkabel und -rohre wollten sie stehlen und diese mit einem Anhänger abtransportieren, um sie bei einem Schrotthändler im Nachhinein zu Geld zu machen.

Die Anklage beinhaltete, dass die beiden Männer die Eingangstür der Halle aufgehebelt hatten, doch der 34-Jährige beteuerte vor Gericht das Gegenteil. Ein bereits offenstehendes Fenster soll es den beiden möglich gemacht haben, einzusteigen. Einzig weil das Gebäude aufgrund zerbrochener Fensterscheiben nach einem Abriss ausgesehen habe, ging der Angeklagte davon aus, dass den Gegenständen im Inneren der Halle die Müllhalde drohte.

„Es war eine dumme Aktion, aber bevor die Sachen auf den Müll gekommen wären, wollten wir sie lieber nehmen. Das Geld hätte mir geholfen“, sagte er aus. Beim Entwenden der Kupferkabel, bemerkte er damals jedoch nicht die Polizei, die das Gebäude bereits umzingelt hatte.

Nach mehreren Aufforderungen eines Beamten, sich zu stellen, habe der 34-Jährige sich damals hinter einer Tür der Kellerräume versteckt. Die Beamten sagten aus, dass er auf einmal aus einem dieser Kellerräume rausgestürmt sei und sie angegriffen habe, um flüchten zu können. Einen von ihnen stieß er dabei gegen eine Stahltür, sodass dieser eine gebrochene Rippe davontrug. „Als er flüchten wollte, war er extrem in Rage“, sagte der Polizist.

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich mehrmals. Sein Verhalten sei nur durch die Panik zu erklären, die ihn damals im umzingelten Gebäude auf einmal erhascht hatte. Er schätze den Beruf des Polizisten sehr und sei normalerweise kein gewalttätiger Mensch. Wieder betonte er, dass die Situation wie in einem Film abgelaufen sei.

Weil ihm sowohl Cannabis, als auch aufputschende Amphetamine im Blut nachgewiesen werden konnten, hatte die Richertin in ihrem Urteil ein Nachsehen mit dem Angeklagten, der auch über seine prekäre Schuldenlage sprach. Zur Zeit beziehe er Arbeitslosengeld und wohne bei seiner Mutter.

Zu dieser, seiner Schwester und deren Kinder habe er ein besonders gutes Verhältnis. Er sei zuversichtlich und wolle wieder ein strukturiertes Leben führen. „Ich will lieber wieder Arbeiten und mein Leben auf die Reihe kriegen“, sagte er mehrmals, als die Richterin ihn ermahnte, nicht wieder straffällig zu werden.

Weil der 34-Jährige schon vorher in Delikte verwickelt war und vor nicht allzu langer Zeit schon einmal verurteilt wurde, kam ihm die Richterin mit einer Gesamtstrafenbildung entgegen. Hierbei wurde der Mann zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, gleichzeitig aber von den vorher auferlegten Tagessätzen befreit.

Zudem deutete die Beweislage nicht auf einen gewaltsamen Einbruch in das Gebäude hin, sodass er wegen des versuchten Diebstahls, wegen des Widerstands und der vorsätzlichen Körperverletzung verurteilt wurde. Der 34-Jährige hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Die Richterin schätzte vor allem seine Geständigkeit. Doch appellierte sie an die Vernunft des Mannes, der laut eigener Aussagen viel Zeit mit den Kindern in der Familie verbringe. „Alles was sie machen, nehmen die Kinder als normal wahr. Sie stellen die Weichen dafür, wie ihre Nichten und Neffen später werden. Seien sie ein gutes Vorbild“, mahnte sie. (Jenny Breiding)

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