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Grundsteuerklärungsfrist: Noch droht kein Zwangsgeld

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Steuerberater
Steuerberater ©  IMAGO/Rolf Kosecki

Bis es zu Zwangsgeldandrohungen kommt, sei es noch weit. Zuvor würden säumige Erklärer als erstes Erinnerungsschreiben gefolgt von Aufforderungen erhalten.

Schwalmstadt – In den Kanzleien der Steuerberater ist der Druck durch die ablaufende Frist für die Grundsteuererklärung am Dienstag mächtig spürbar. So berichtet Steuerberater Thorsten Wechsel von einer erheblichen Belastung von Mitarbeitern wie auch Mandanten.

Der Niederlassungsleiter der LBH-Steuerberatungsgesellschaft (Schwalmstadt) will aber alljene beruhigen, die es nicht rechtzeitig schaffen werden, und das seien viele – rund 33 Prozent. Steuerberater Wechsel ist in diesen Wochen wie alle seine Kollegen stark mit Anfragen von Eigentümern konfrontiert, die die Erklärung eigentlich selbst machen wollten, aber dann bemerkten, dass sie es nicht schaffen, „manche haben ziemlich lange abgewartet“.

Es sei klar, dass vorrangig die angestammten Mandanten unterstützt werden. Doch gebe es auch Wartelisten für Menschen, die bislang keine Steuerberaterleistungen in Anspruch genommen haben, im Regen stehengelassen werde sicherlich niemand.

Thorsten Wechsel
Thorsten Wechsel © Privat

Insgesamt sei die ganze Branche ausgesprochen gefordert durch die Thematik, auch und zusätzlich, weil – wie in vielen Branchen – den Steuerberaterbüros Fachkräfte fehlen und die Arbeit natürlich zusätzlich zu den ständigen Aufgaben erledigt werden müsse. Und wie nehmen die Grundstückseigentümer die Situation wahr?

Laut des Diplom-Volkswirts Wechsel herrscht bei vielen durchaus das Gefühl der Gängelung und Verdrossenheit vor. Viele würden sich durchaus zu Recht fragen, warum das Verfahren so und nicht anders abläuft, während die Finanzämter kaum Bescheide aussenden würden. Erst in der Zukunft werde sich dann zeigen, wie es um Einsprüche gegen Entscheide aussieht.

Davor steht die Gebühr, die Immobilienbesitzer zu zahlen haben, wenn sie Profihilfe für ihre Grundsteuererklärung in Anspruch nehmen. Die Rechnung betrage häufig zwischen 300 Euro und 500 Euro pro Mandantschaft, sagt Thorsten Wechsel. Auf keinen Fall solle man sich verrückt machen, sondern Ruhe bewahren, wenn man die Frist nicht gepackt hat.

Es werde nicht gleich etwas Schlimmes geschehen, Unerledigtes müsse nach und nach abgearbeitet werden, da sei ihm nicht bange. (Anne Quehl)

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