Kopfstoß in Imbiss: Angeklagter zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Ein 28-jähriger Mann musste sich vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Schwalmstadt verantworten, weil er im Juli des vergangenen Jahres eine Körperverletzung begangen hatte.
Schwalmstadt – Ihm wurde vorgeworfen, einem Mann in einem Neukirchener Bistro während einer verbalen Auseinandersetzung mit einer weiteren Person einen Kopfstoß verpasst zu haben, sodass das Opfer eine offene Wunde auf der Nase erlitt. Für die Tat wurde er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bereits zu Beginn der Verhandlung räumte der Mann aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis seine Schuld ein. Er sei bereits seit dem Vormittag in dem Bistro gewesen und habe viel Alkohol konsumiert. Eine Messung kurz nach der Tat ergab einen Promillewert von 2,28. Als ein weiterer Gast den Laden betrat, folgte eine verbale Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Angeklagten.
Der Zeuge versuchte, die beiden Männer zu trennen und bat den Gast zu gehen. Nachdem dieser sich entfernt hatte, bat er laut eigener Aussage auch den Angeklagten, er möge gehen, doch dieser wehrte sich und verpasste dem Zeugen mit den Worten „Ich hau dir aufs Maul“ einen Kopfstoß. Daraufhin schubste der Mann den Angeklagten aus der Tür, wobei dieser über zwei Stufen stürzte und sich das Knie zertrümmerte sowie eine Rippe brach.
Der Angeklagte war für den Zeugen kein Unbekannter. Die beiden kennen sich seit etwa sechs Jahren. „Ich finde es schade, dass wir hier sitzen“, sagte der 49-jährige Zeuge während der Verhandlung. „Er ist sonst ein sehr fröhlicher Typ, aber er hat ein Alkoholproblem“, erklärte er weiter.
Nach der Zeugenaussage entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer. Dass er ein Alkoholproblem habe, sei ihm bewusst: „Ich brauche Hilfe und bin auch auf der Suche nach einem Therapieplatz. Ich schaffe es nicht aus eigener Hand“, räumte er während der Verhandlung ein.
Den Alkoholkonsum habe er bereits mit elf Jahren begonnen, vorgelebt von dem Lebensgefährten seiner Mutter. Seine schlimme Kindheit und das Aufwachsen in einem instabilen Haushalt haben ihn laut eigener Aussage stark gezeichnet. Das sah auch der Strafrichter ein.
Denn obwohl der Angeklagte erst im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war und die aktuell verhandelte Strafsache noch in der Bewährungszeit lag, blieb es für den jungen Mann erneut bei einem „Schuss vor den Bug“. „Das Gefängnis ist nicht die richtige Lösung für Sie“, begründete der Strafrichter seine Entscheidung.
Er verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Ich gebe Ihnen eine letzte Chance, aber Sie müssen sich so schnell wie möglich Hilfe suchen“, appellierte er an den Angeklagten.
Dieser muss nun innerhalb von drei Monaten eine Entwöhnungstherapie beginnen, um seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Denn der Alkohol ist laut Aussage des Richters der ausschlaggebende Punkt. „Ich möchte mein Leben in den Griff bekommen und mich um meine Familie kümmern“, betonte der Angeklagte.